„Erneuerbaren Ablenkungs Bumerang Gesetz“: EABG unter Beschuss
(© Domäne Albrechtsfeld @ HEINZL EMACS Energie GmbH)
Das von der Regierung vorgelegte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) sorgt weiter für Kritik. Während der Entwurf bereits im Wirtschaftsausschuss behandelt wurde, bemängeln Branchenvertreter inhaltliche und rechtliche Mängel. Eine endgültige Beschlussfassung steht noch aus, da für das Gesetz eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.Die Umweltorganisation VIRUS sieht im aktuellen Entwurf erhebliche Probleme. Sprecher Wolfgang Rehm spricht von einem „Erneuerbaren Ablenkungs Bumerang Gesetz“, das eher Rechtsunsicherheit schaffe als Verfahren zu beschleunigen. „Nur weil erneuerbare Energie und Beschleunigung draufsteht und es damit grün klingt, macht es das nicht gut.“ Besonders kritisch bewertet VIRUS, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) de facto ausgehebelt werden könnten und zentrale Vorgaben der EU – etwa aus der RED-III-Richtlinie – nicht korrekt umgesetzt seien. „Nicht verhandelbarer Hauptmangel ist, dass das Gesetz nicht der zugrunde liegenden RED-III-Richtlinie und auch sonst nicht dem EU-Recht entspricht. Es ist nicht in Europaschutzgebieten die Naturverträglichkeitsprüfung auszuschalten, wie die Regierungsvorlage das vorsieht, sondern dürfen in derartigen Gebieten gar keine Beschleunigungsgebiete eingerichtet werden,“ sagt Rehm.
Auch die fehlende Beteiligung der Öffentlichkeit sowie unklare Regelungen zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) werden bemängelt. „Was passiert wenn bei der SUP geschlampt wird, sieht man gerade beim Lobautunnel“ warnt Rehm.
Fehlende Ambition
Auch der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) sieht das Gesetz deutlich hinter seinem Anspruch zurück. „Je schneller mehr erneuerbare Energie aus Österreich zur Verfügung steht, umso schneller kann sie Öl und Gas, die Verursacher der aktuellen Krisen, ersetzen. Doch statt für mehr Tempo beim Erneuerbaren-Ausbau zu sorgen, bleibt das EABG in zentralen Punkten hinter den Anforderungen eines echten Beschleunigungsgesetzes zurück“, erklärt Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ. Genauer kritisiert der Dachverband, dass die Ausbau-Vorgaben für die Länder zu gering ausfallen. Festgelegte Mindestbeiträge etwa bei Photovoltaik und Wind orientieren sich vielfach am bereits Erreichten oder ohnehin Geplantem. Für bereits in Genehmigungsverfahren befindliche Projekte ist das EABG mangels Verfahrensbeschleunigung unwirksam. „Statt zusätzlichen und schnelleren Ausbau anzureizen, schreibt das EABG so lediglich den Status quo fest“, so Prechtl-Grundnig.
Zudem seien Sanktionen zu schwach und kämen zu spät, um Wirkung zu entfalten. Positiv bewertet der EEÖ zwar einzelne Elemente wie das One-Stop-Shop-Prinzip oder Digitalisierungsschritte, insgesamt reiche das aber nicht aus, um die Energiewende entscheidend voranzubringen. „Als Gegenmaßnahmen zur nächsten Gaskrise sind die vorgesehen Verbesserungen jedoch zu wenig“, erklärt die Geschäftsführerin des EEÖ.
Noch keine Zwei-Drittel-Mehrheit
Im Wirtschaftsausschuss wurde der Entwurf zunächst mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen, verfehlte jedoch die notwendige Zweidrittelmehrheit. Bundesminister Wolfgang Hattmannsdorfer lud die Opposition dazu ein, gleich nach der Sitzung in seinem Ressort den Entwurf „Punkt für Punkt“ durchzugehen, um in den nächsten Wochen eine gute und gemeinsame Lösung zu finden. Das endgültige Gesetz werde vermutlich bei einer Plenarsitzung im Mai behandelt werden.


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