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Montag, 11. Mai 2026
Experten-Check

EEÖ deckt Schwachstellen im EABG auf

Photovoltaik Energiezukunft | Julia Jamy | 17.04.2026 | |  
(© Eco-tec.at) Gemeinsam mit Energierechtsexperten hat der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich genau hingeschaut und identifizierte wesentliche Hemmnisse für einen schnelleren Ausbau durch das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz.

„Die Regierung will beschleunigen und tritt zugleich auf die Bremse beim Ausbau erneuerbarer Energie! Noch immer wird der steigende österreichische Strombedarf in der Regierungsvorlage ignoriert. Doch wenn das Gesetz den Ausbau beschleunigen will, muss es höhere Vorgaben machen. Alles andere ist Beschleunigung bei angezogener Handbremse“, so Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ. Zudem kritisiert der Dachverband, dass solange die Bundesländer passende Beschleunigungsgebiete für den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik schuldig blieben, wichtige Beschleunigungsmechanismen des EABG gar nicht wirksam werden könnten.

Dennoch sieht Tatjana Katalan von Dorda Rechtsanwälte auch den Bund in der Verantwortung: „Beschleunigungsgebiete sind der zentrale Hebel der RED III für die Energiewende. Die Umsetzung liegt bei den Bundesländern – doch es wird am Bund liegen, ausreichend sicherzustellen, dass die notwendigen Ausweisungen vorgenommen und Minderungsmaßnahmen so festgeschrieben werden, dass eine beschleunigte Projektumsetzung auch tatsächlich möglich ist.“ Für Strom aus Wasserkraft könnte die Regierung sogar selbständig Beschleunigungsgebiete festlegen. Doch sieht sie derzeit nichts im EABG dazu vor. „Statt bei der Wasserkraft zu beschleunigen, wird weiter gebremst. So wie Versorgungssicherheit und Energieunabhängigkeit wird damit auch die weitere ökologische Aufwertung der heimischen Gewässer gefährdet“, so Paul Ablinger, Geschäftsführer der Kleinwasserkraft Österreich.

Stillstand droht

Energierechtsexperte Christoph Jirak von der Kanzlei Schönherr sieht im EABG Ansätze für einen schnelleren Ausbau durch die vorgesehene Verfahrenskonzentration und verbesserte Genehmigungsvoraussetzungen. Sie seien als Vorbild für ein einheitliches Anlagenrecht geeignet. Doch könnte es an anderer Stelle zur zusätzlichen Verzögerung von Verfahren kommen. „Bei Erzeugungsvorhaben in Beschleunigungsgebieten könnten Grobprüfungsverfahren vereinzelt langwierig und aufwändig werden. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass ein Projekt trotz des zusätzlichen Zwischenverfahrens einem UVP-Genehmigungsverfahren unterzogen werden muss. Daraus ergeben sich erhebliche Mehrkosten und eine Verlängerung des gesamten Genehmigungsprozesses“, so der Experte. Außerdem verortet Jirak ungenutztes Beschleunigungspotenzial durch maßgeschneiderte und standardisierte Genehmigungsvoraussetzungen: „Sinnvoll wären auf die jeweiligen Vorhabenstypen zugeschnittene, technologiebezogene Genehmigungsvoraussetzungen wie naturschutzfachliche Erleichterungen und vereinheitlichte Grenz- und Zielwerte, zum Beispiel für Schall oder Schattenwurf bei Windenergieanlagen“.

Die IG Windkraft sieht außerdem Nachbesserungsbedarf bei Projekten, die bereits in Genehmigungsverfahren stecken. Sie gingen bei den geplanten Maßnahmen zur Verfahrensbeschleunigung bisher leer aus. Andere Projekte seien sogar vom EABG ausgenommen und würden einen eigenen Beschleunigungsmechanismus benötigen. „Jede Kilowattstunde an heimischem Windstrom hilft Österreich, Gas zu ersetzen und sich gegen Preisspiralen und Abhängigkeiten zu wappnen. Ohne Beschleunigungsgebiete bringt das EABG fast keine Verbesserungen. Es muss entweder ambitionierter und langfristiger werden oder eine massive und echte Verfahrensbeschleunigung bringen. Konkrete Vorschläge dafür gibt es, die sollten nun rasch umgesetzt werden. Wir stehen für die Konkretisierung bereit“, betont Florian Maringer, Geschäftsführer der IG Windkraft.

Gebot der Stunde

Aus Sicht der Photovoltaikbranche ist die Beschleunigungswirkung des EABG „mehr als fragwürdig“, so der EEÖ. Die vorgesehenen Ausbauziele für Sonnenstrom würden trotz eindeutiger wissenschaftlicher Grundlagen zum steigenden Stromverbrauch deutlich zu niedrig bleiben. Bereits heute haben knapp die Hälfte der Bundesländer ihre EABG-Zielvorgabe erreicht. Für den ebenso dringend erforderlichen Speicherausbau fehlen laut dem Dachverband nach wie vor konkrete Ziele samt koordiniertem Ausbauplan. „Wir haben wiederholt konstruktive Vorschläge eingebracht – viele davon wurden ignoriert. Gerade jetzt, wo sich alle Regierungsmitglieder zum raschen Ausstieg aus Gas und zum massiven Ausbau der Erneuerbaren bekennen, wären ambitionierte Mindestziele und wirksame Umsetzungsmaßnahmen das Gebot der Stunde“, sagt Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria. Ohne flankierende Gesetze und Reformen bringe dieses EABG derzeit keine zusätzliche Energiesicherheit für Österreich.

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