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Mittwoch, 10. Juni 2026
Ungenutzte Spielräume

EEÖ fordert Nachbesserungen beim Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz

Energiezukunft | Julia Jamy | 12.05.2026 | |  
„Das EABG muss mehr sein als ein Beschleunigungsversprechen. Es muss in der Praxis dazu führen, dass erneuerbare Projekte schneller und rechtssicher umgesetzt werden „Das EABG muss mehr sein als ein Beschleunigungsversprechen. Es muss in der Praxis dazu führen, dass erneuerbare Projekte schneller und rechtssicher umgesetzt werden", so Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ. (© Erneuerbare Energie Österreich/ Theresa Wey) Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich (EEÖ) sieht beim Entwurf des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) deutlichen Nachbesserungsbedarf. Die vorgesehenen Ausbauziele reichen aus Sicht des EEÖ nicht aus, um den steigenden Strombedarf zu decken und Österreichs Abhängigkeit von Öl und Gas rasch zu verringern. Zudem würden wirksame Mechanismen fehlen, um die Bundesländer verbindlich in die Verantwortung zu nehmen.

Für Martina Prechtl-Grundnig, Geschäftsführerin des EEÖ ist klar: „Das EABG muss mehr sein als ein Beschleunigungsversprechen. Es muss in der Praxis dazu führen, dass erneuerbare Projekte schneller und rechtssicher umgesetzt werden.“ Auch Experten für Energierecht sehen laut EEÖ zentrale Schwachstellen im EABG-Entwurf: Die Ausbauziele für die Bundesländer würden demnach zu niedrig ausfallen und der Zeitraum bis 2030 sei zu kurzfristig, um ausreichend Dynamik zu entfalten. Dafür brauche es eine Perspektive bis 2040. Wichtige Beschleunigungsmechanismen laufen laut dem Dachverband zudem ins Leere, solange die Bundesländer keine geeigneten Beschleunigungsgebiete ausweisen. Die gemeinsame Verantwortung werde nicht in wirksame Verbindlichkeiten übersetzt.„Der Bund muss sicherstellen, dass Flächen mobilisiert und Beschleunigungsgebiete tatsächlich ausgewiesen werden, damit Projekte rasch umgesetzt werden können. Ohne diese Gebiete bleiben zentrale Elemente des EABG wirkungslos“, warnt Prechtl-Grundnig.

Außerdem seien die konkreten Verfahrensregelungen in den Beschleunigungsgebieten entscheidend für die Wirkung. Falsch ausgestaltet, könnten sie den gesamten Genehmigungsprozess sogar verlängern und zu erheblichen Mehrkosten führen. Des Weiteren sollten Projekte, die bereits in Genehmigungsverfahren stecken, ebenfalls von den geplanten Maßnahmen profitieren.

Unzureichende Regelungen

Kritisch sieht der EEÖ außerdem, dass Ziele und koordinierte Ausbaupläne für den Speicherausbau nach wie vor fehlen und dass der Bund bei der Wasserkraft seine eigene Möglichkeit zur Ausweisung von Beschleunigungsgebieten noch nicht genutzt hat. Aus Sicht des EEÖ braucht es zusammenfassend insbesondere höhere Ausbauziele, einen Zielhorizont bis 2040, verbindliche Beiträge der Bundesländer für alle Technologien und wirksame Beschleunigungsgebiete. Zudem sollten Speicher einbezogen, auch laufende Verfahren beschleunigt und die Bundeskompetenzen bei Wasserkraft besser genutzt werden.

„Jede Kilowattstunde erneuerbarer Energie aus Österreich macht uns unabhängiger von fossilen Importen, schützt Haushalte und Betriebe vor Preisspiralen und stärkt den Wirtschaftsstandort. Damit Beschleunigung nicht zur Worthülse wird, braucht es jetzt mehr als eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. Die Regierungsparteien müssen den Entwurf nachschärfen und daraus ein tatsächlich wirksames Beschleunigungsgesetz machen“, so Prechtl-Grundnig.

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