Entbürokratisierung beim Ausbau von E-Ladeinfrastruktur
Die Novelle kommt dem E-Ladeinfrastruktur-Ausbau sehr zugute.
Eine gestern präsentierte Novelle des Bundesstraßengesetzes beseitigt eine große Hürde für den Ausbau des E-Ladeangebots an Autobahnen und ist impulsgebend für mehr emissionsfreie Mobilität in Österreich. Außerdem werden die "Pickel"-Intervalle ausgedehnt.Mobilitätsminister Peter Hanke präsentierte gestern im Zuge der Ministerratssitzung gemeinsam mit den Staatssekretären Pröll und Schellhorn eine Reihe von Maßnahmen zugunsten der Mobilitätswende. Im Zentrum steht die Novellierung des Bundesstraßengesetzes, die Genehmigungen beschleunigen, rechtliche Hürden abbauen und den Ausbau von Ladeinfrastruktur entlang von Autobahnen und Schnellstraßen deutlich erleichtern soll. Ziel ist es außerdem, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und die Rahmenbedingungen für emissionsfreie Mobilität nachhaltig zu verbessern.
Turbo für E-Mobilität in Österreich
Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Verdichtung des öffentlichen Ladenetzes. Künftig soll Ladeinfrastruktur am hochrangigen Straßennetz – etwa auf Tankstellen, Raststätten, Rastplätzen und Parkflächen – wesentlich einfacher errichtet werden können. Mobilitätsminister Peter Hanke betont die Bedeutung dieser Maßnahme: „Die Änderung leistet damit nicht nur einen wichtigen Beitrag für das Erreichen der Mobilitätswende, sondern zündet auch einen Turbo für den Umstieg auf E-Mobilität, insbesondere bei LKWs und Bussen.“
Bereits jetzt zeigt sich eine dynamische Entwicklung: In Österreich gibt es über 38.000 öffentliche Ladepunkte, und die Zahl der Ultraschnellladepunkte mit mehr als 150 kW Leistung hat sich im Jahr 2025 auf über 4.000 verdoppelt. Mit der Einbindung von Autobahnen und Schnellstraßen in das Programm „eMOVE Austria“ soll dieser Ausbau weiter beschleunigt werden.
Entbürokratisierung bei Pickerl und Genehmigungsverfahren
Parallel zum Infrastrukturprogramm setzt die Bundesregierung auf Entbürokratisierung und Verwaltungsvereinfachung. Eine zentrale Reform betrifft die §57a-Begutachtungsplakette („Pickerl“). Die erste Begutachtung soll künftig erst vier Jahre nach Erstzulassung erfolgen, danach folgen drei Überprüfungen im Zweijahresrhythmus, bevor ab dem zehnten Jahr wieder jährliche Begutachtungen vorgesehen sind. Diese Änderung soll Bürgerinnen und Bürger finanziell und organisatorisch entlasten und Einsparungen von rund 270 Euro innerhalb von zehn Jahren ermöglichen.
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Verbesserung von Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte. Künftig sollen Planungsgebietsverordnungen nicht mehr automatisch nach fünf Jahren erlöschen, wenn ein Genehmigungsverfahren noch läuft. Dadurch entsteht mehr Rechts- und Planungssicherheit für große Infrastrukturprojekte, da bereits investierte Zeit und Ressourcen nicht verloren gehen.
ASFINAG: mindestens 8 Schnelladepunkte pro Standort
Besonders große Bedeutung hat der Wegfall des Gebietsschutzes für Ladeangebote entlang der Autobahnen. Seitens der ASFINAG wird gelobt, dass die Novelle „eine große Hürde für den Ausbau des E-Ladeangebots auf ASFINAG-eigenen Rastplätzen beseitigt und einen Schub für nachhaltige Mobilität in Österreich bedeutet“. Gleichzeitig entfällt die Notwendigkeit aufwendiger Einzelverhandlungen mit Mineralölkonzernen, was die Umsetzung beschleunigt und mehr Rechtssicherheit schafft. Dies unterstützt auch die Umsetzung der europäischen AFIR-Verordnung zum Aufbau eines flächendeckenden Netzes für alternative Kraftstoffe.
Die ASFINAG verfolgt konkrete Ausbauziele: Bis 2030 sollen alle rund 60 Rastplätze entlang der Autobahnen und Schnellstraßen mit Ladestationen ausgestattet sein. Erste Standorte sollen ab 2027 in Betrieb gehen. Für ein erstes Paket von 21 Rastplätzen läuft bereits die Konzessionsvergabe. Pro Standort sind mindestens acht Schnellladepunkte für Pkw vorgesehen, zusätzlich Schnelllader für Lkw inklusive Megawatt-Charging sowie Langsam-Ladepunkte für das Übernachtladen von Lastkraftwagen. Damit liegt ein besonderer Fokus auf der flächendeckenden Versorgung des Schwerverkehrs.
Insgesamt bilden die Maßnahmen ein umfassendes Gesamtpaket aus Infrastruktur-Ausbau, Bürokratieabbau und rechtlicher Planungssicherheit. Gemeinsam sollen sie die Transformation des Verkehrssektors beschleunigen und Österreich auf dem Weg zu einer nachhaltigen und elektrischen Mobilität entscheidend voranbringen.


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