EU verhängt 200 Millionen Euro-Strafe gegen Temu
Es ist ein 200 Mio Euro lauter Warnschuss. Wegen Sicherheitsverstößen hat die EU gegenüber dem Online-Händler eine saftige Strafe verhängt.
Es ist ein deutliches Signal. Die EU-Kommission hat gegen Temu eine Geldbuße in Höhe von 200 Millionen Euro verhängt. Nach Ansicht der Kommission verstößt der Online-Händler gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Ausdrücklich begrüßt wird die Entscheidung von der Bundessparte Handel.Laut Kommission hat das Unternehmen es versäumt, die systemischen Risiken, die mit dem Angebot illegaler Produkte auf seiner Plattform verbunden sind, sorgfältig zu ermitteln, zu analysieren und zu bewerten. Das gleiche gilt für den daraus resultierenden Schaden.
„Risikobewertungen sind keine Übung, bei der man einfach Sachen auf einer Liste abhakt. Sie bilden das Rückgrat des DAS“, erklärt Exekutiv-Vizepräsidentin Henna Virkkunen. „Die Risikobewertung von Temu unterschätzt konkrete Risiken, ist zu unspezifisch, stützt sich nicht auf solide Beweise und ist nicht vollständig. Sie lässt Regulierungsbehörden, Nutzerinnen und Nutzer und die Öffentlichkeit im Unklaren darüber, wie groß das tatsächliche Ausmaß des potenziellen Schadens ist, den illegale Produkte, die auf Temu verkauft werden, verursachen können. Es ist an der Zeit, dass Temu sich an das Gesetz hält.“
„Ins Tun gekommen“

Sehr erfreut zeigt man sich in der WKO ob des Entscheids. „Es ist erfreulich, dass die EU-Kommission nun entschlossen handelt und damit einen wichtigen Schritt für mehr Fairness und gleiche Wettbewerbsbedingungen im europäischen Handel setzt“, begrüßt Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), den heutigen Beschluss der Europäischen Kommission, eine Geldstrafe in Höhe von 200 Millionen Euro über die Plattform Temu zu verhängen. „Damit zeigt sich, dass man die zahlreichen Warnungen und Appelle von uns sowie auch anderer europäischer Handelsvertretungen gehört hat und die EU nun ins Tun kommt“, so Trefelik.
Der heutige Entschluss der EU stützt sich unter anderem auf Mystery Shoppings und Untersuchungen der Kommission in den Jahren 2024 und 2025. Dabei wurden schwere Verstöße bei den angebotenen Waren gegen die in Europa geltenden Sicherheitsstandards festgestellt.
„Diese Entscheidung ist ein deutliches Signal, dass Verstöße gegen europäische Regeln und Wettbewerbsstandards nicht länger toleriert werden. Denn auch wer von außen nach Europa hereinliefert, muss sich an europäische Regeln halten – genauso wie es alle heimischen Händlerinnen und Händler auch tun“, erklärt dann auch Trefelik abschließend.


Gut so, weiter so gegen die Schrotthändler