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Mittwoch, 15. Juli 2026
Mehr Transparenz

Telekommunikation: Dienstequalitätsverordnung tritt in Kraft

Telekom | Dominik Schebach | 17.06.2026 | |  
Positive Auswirkungen auf den Wettbewerb unter den Telekom-Anbietern erwartet sich RTR-GF Klaus Steinmaurer von der neuen Dienstequalitätsverordnung. Positive Auswirkungen auf den Wettbewerb unter den Telekom-Anbietern erwartet sich RTR-GF Klaus Steinmaurer von der neuen Dienstequalitätsverordnung. (© RTR) Telekom-Anbieter werben besonders bei Datentarifen gern mit der maximal möglichen Übertragungsrate. Beim Kunden kommt allerdings oft deutlich weniger an. Hier setzt die heute, 17. Juni 2026, in Kraft getretene Dienstequalitätsverordnung (DQV) an: Damit schreibt die RTR Anbietern von bestimmten Kommunikationsdiensten vor, Informationen zur Qualität ihrer Dienste zu veröffentlichen und der Regulierungsbehörde anzuzeigen.

„Das wesentliche Ziel dieser Verordnung ist die Transparenz und damit die Vergleichbarkeit von Telekommunikationsdiensten zu erhöhen. Das sollte sich auch auf den Wettbewerb, besonders im Hinblick auf Qualität, positiv auswirken“, informiert Klaus Steinmaurer, RTR-GF für den Fachbereich Telekommunikation und Post.

Anbieter haben unter anderem künftig für jede Technologie bzw. jeden Tarif die vom Endnutzer bis zum Übergabepunkt gemessene Latenz, die Verzögerungsschwankung und den Paketverlust zu ermitteln und die Ausfallswahrscheinlichkeit — den Anteil der Zeit, in der ein Dienst für einen Endnutzer nicht betriebsbereit ist — je Technologie oder Tarif anzugeben.

„Das ist sicherlich auch eine wirksame Möglichkeit für Konsumenten, durch die von den Anbietern bereitgestellten Informationen eine wirklich bewusste freie Tarif- und Technologiewahl treffen zu können,“ zeigt sich Steinmaurer überzeugt.

Inklusion von Personen mit Behinderungen durch mehr Barrierefreiheit

Ein weiterer wesentlicher Schwerpunkt der Verordnung liegt auf der gleichberechtigten Teilhabe von Personen mit Behinderungen. „Unsere Verordnung schreibt Maßnahmen vor, damit auch Nutzern mit Behinderungen Telekommunikationsdienste in gleicher Weise wie Nutzern ohne Behinderungen in Anspruch nehmen und ihre Entscheidungen unbeeinflusst und selbständig treffen können. Dazu gehören Informationspflichten über barrierefreie Zugangswege zu Vertragsinhalten und vorvertraglichen Informationen sowie konkrete Vorgaben für die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit von Diensten“, erläutert Steinmaurer und ergänzt abschließend: „Für Menschen mit sprachlichen oder hörbezogenen Beeinträchtigungen wird es ab Juli 2027 auch möglich sein, Notrufe per Textnachricht in Echtzeit abzusetzen.“

Die Dienstequalitätsverordnung (DQV) der RTR ist im Rechtsinformationssystem des Bundes unter folgendem Link veröffentlicht: RIS – BGBLA_2026_II_138 – Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004

 

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