Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Mittwoch, 15. Juli 2026
Herausforderungen und Lösungsansätze für den heimischen Handel deponiert

Branchenvertreter bei Staatssekretär Schellhorn

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 23.06.2026 | | 1  Branche, Wissen
Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller und Bundesgremialgeschäftsführerin Bianca Dvorak hatten bei Staatssekretär Sepp Schellhorn die Gelegenheit, die aktuellen Herausforderungen des heimischen Handels zu skizzieren und welche Unterstützungsmaßnahmen dringend notwendig sind. Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller und Bundesgremialgeschäftsführerin Bianca Dvorak hatten bei Staatssekretär Sepp Schellhorn die Gelegenheit, die aktuellen Herausforderungen des heimischen Handels zu skizzieren und welche Unterstützungsmaßnahmen dringend notwendig sind. (© WKO) Vorige Woche trafen führende Vertreter des österreichischen Elektrohandels – Bundesgremialobmann Robert Pfarrwaller, Bundesgremialgeschäftsführerin Bianca Dvorak, ElectronicPartner-GF Michael Hofer, RED ZAC Vorstand Thomas Pöcheim, Expert-GF Alfred Kapfer und Helmut Hofmanninger, Head of Legal & Compliance bei Media Markt – den Staatssekretär für europäische und internationale Angelegenheiten Sepp Schellhorn. Dem Regierungsvertreter wurde aber nicht nur vor Augen geführt, wo der Schuh am meisten drückt, sondern auch, mit welchen konkreten Maßnahmen – Stichwort Bürokratieabbau – den Betrieben am besten geholfen wäre.

Zunächst skizzierte die Delegation die herausfordernde Ist-Situation des heimischen Elektrohandels. Dieser stehe nicht nur in massiver Konkurrenz zu großen Online-Anbietern, sondern sei gleichzeitig mit einer Dichte an gesetzlichen Vorgaben, Melde- und Informationspflichten sowie Kontrollen konfrontiert, die ihn zunehmend belasten und im Wettbewerb hindern. „Wir sehen einen großen Bedarf an Entbürokratisierungsmaßnahmen, um den österreichischen Handel wieder in eine wettbewerbsfähige Position zu bringen”, lautete somit eine der zentralen Botschaften.

Zentrale Belastungspunkte für den österreichischen Handel

Insgesamt wurden sieben Themenfelder aufgezeigt und die notwendigen Maßnahmen aus Sicht der Branche erörtert:

1. Händler sind mit Prüf-, Nachweis-, Melde- und Infopflichten überlastet:
Der österreichische Handel geht in diversen Prüf-, Nachweis-, Melde- und Infopflichten unter, die mehr und mehr Personalzeiten in Anspruch nehmen. Gleichzeitig ist bei vielen Meldungen unklar, was mit den Berichten geschieht, welchen Nutzen sie bringen und warum nicht eine Zusammenführung von Meldungen erfolgen kann (Once-Only-Prinzip). Beispielhaft sind zu erwähnen:

  • Rücknahmeverpflichtung von (auch bei Online-Anbietern aus Drittstaaten) erworbenen Altbatterien (Pfandsystem steht im Raum)
  • Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten bei Kauf eines Neugerätes
  • Aushangpflicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten
  • Meldepflicht für Elektroaltgeräte
  • Meldepflicht gemäß Verpackungsverordnung
  • Berechnung und Abfuhr der Speichermedienvergütung
  • Berichtspflicht über die Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte
  • CSRD / Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Infopflichten bzw. Aushang von Gewährleistungs- und Garantieinformationen
  • Anbringung von Energielabeln

2. Preisauszeichnung vereinfachen:
Die Preisauszeichnung im Handel ist mit erheblichem Aufwand verbunden, insbesondere bei großen Sortimenten, wechselnden Aktionspreisen und unterschiedlichen Packungsgrößen. Strenge Kontrollen der Marktbehörden – insbesondere im stationären Handel – führen oftmals zu unterschiedlichen Auslegungen des Preisauszeichnungsgesetzes. Einfachere und praxistauglichere Regeln könnten hier deutlich entlasten.

3. Arbeitszeitgesetz und Öffnungszeiten flexibilisieren:
Personalplanung ist inzwischen zu einer eigenen Wissenschaft geworden. Hierbei auch noch Beschäftigungswünsche von Mitarbeitern – etwa geblockte Zeiten oder vorwiegende Abend- und Wochenenddienste – zu berücksichtigen, ist mit den geltenden arbeitszeitrechtlichen Vorgaben kaum möglich. Der Handel braucht einen Rahmen, der betriebliche Flexibilität und Arbeitszeitwünsche der Mitarbeiter:innen in Einklang bringt. Dies betrifft ebenso die Öffnungszeiten, welche dringend liberalisiert werden sollten.

4. Regulierungsdichte insgesamt reduzieren:
Der Handel ist mit einer Vielzahl an Pflichten konfrontiert. Zuletzt entstehen diese vermehrt auf europäischer Ebene durch Verordnungen und Richtlinien, wobei die nationale Umsetzung oft in letzter Minute erfolgt. Beispiel 1: Die Richtlinie zum Right to Repair ist bis 31.7.2026 von den Mitgliedstaaten umzusetzen – das entsprechende Bundesgesetz (WaRUG – Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz) ist per 10.6.2026 noch immer nicht veröffentlicht – dennoch müssen Händler unmittelbar in die Umsetzung gehen. Beispiel 2: Die Richtlinie zur Stärkung der Verbraucherrechte verpflichtet Händler ab 27.9.2026 zur Auszeichnung aller Produkte mit Garantien über 2 Jahren. Weiters ist ein Widerrufsbutton bei Online-Geschäften ab 19.6.2026 vorzusehen. Das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026, mit welchem die nationale Umsetzung erfolgt, ist war per 10.6.2026 (somit 9 Tage vor der Umsetzungspflicht des Widerrufsbuttons) noch immer nicht veröffentlicht! Diese Vorgaben binden erhebliche Ressourcen und kommen immer häufiger und zusätzlich kurzfristiger auf die Unternehmen zu.

5. Konsumentenrechte praxistauglich ausgestalten:
Starke Konsumentenrechte sind wichtig, führen aber in der Praxis zunehmend auch zu Missbrauch und hohem Aufwand. Im Onlinehandel werden Waren teils bestellt, verwendet und innerhalb von 14 Tagen im Rahmen des gesetzlichen Widerrufrechts retourniert. Die Prüfung der Retouren auf Funktionstauglichkeit, einen möglichen Wiederverkauf bzw. der damit verbundenen administrativen Organisation (Rückerstattung des Kaufpreises, Verbuchung der Ware..) verursacht inzwischen immense Kosten. Klarere Regeln gegen missbräuchliche Nutzung könnten hier unterstützen.

6. Wettbewerbsverzerrungen durch Drittstaatenplattformen bekämpfen:
Österreichische Handelsbetriebe müssen zahlreiche nationale und EU-Vorgaben einhalten (siehe oben), während internationale Onlineplattformen oft unter anderen Bedingungen agieren. Der österreichische Handel ist nicht nur strengeren Kontrollen und dadurch auch Strafen ausgesetzt, sondern muss zunehmend Personal für diverse administrative Aufgaben abstellen, die dem Kerngeschäft – dem Verkauf – fehlen.

Die kürzlich gegen Temu verhängte Strafe iHv 200 Mio. Euro zeigt deutlich, dass das Verhalten von Drittstaatenplattformen nicht nur die Wirtschaft, sondern sogar auch die Konsumenten (zB: mangelnde Produktsicherheit) gefährdet.
Besonders muss hier auf das Thema der Umsatzsteuer hingewiesen werden, auf welches sogar der Rechnungshof in seinem Bericht aus Februar 2026 klar hingewiesen hat: „Im Jahr 2024 nahmen rd. 148.000 Unternehmen den EU-OSS und den IOSS in Anspruch, um die Umsatzsteuer für Versandhandelslieferungen und B2C-Dienstleistungen in Österreich als Verbraucherstaat zu erklären und abzuführen; die Umsätze dieser Unternehmen blieben nahezu ungeprüft: Bis Jänner 2025 waren nur 20 Außenprüfungen bei diesen Unternehmen abgeschlossen. Durch die fehlende Kontrolle war die Gleichmäßigkeit der Besteuerung sowohl gegenüber inländischen als auch gegenüber ausländischen Versandhandelsunternehmen, die das Veranlagungsverfahren in Österreich gewählt hatten, nicht sichergestellt.“

Der RH verwies kritisch auf die Vielzahl der noch nicht umgesetzten Maßnahmen. Dies „in Verbindung mit dem rasanten Wachstum des (Online-)Versandhandels führte dazu, dass die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bzw. die Sicherung des Steueraufkommens aus grenzüberschreitenden Versandhandelsumsätzen nicht gewährleistet waren und es zu Wettbewerbsverzerrungen kommen konnte.“ Von einem fairen Wettbewerb kann hier somit schon lange nicht mehr gesprochen werden. Ein fairer Wettbewerb ist nur möglich, wenn gleiche Rahmenbedingungen für alle gelten. Eine dringende Prüfung, ob die Umsatzsteuer von Online-Händlern aus Drittstaaten korrekt abgeführt werden, ist absolut gefordert. Die Abschaffung von Zollfreigrenzen sowie die Einführung von Paketsteuern, die auch wieder zu Lasten österreichischer Unternehmen geht, schaffen hier keine Abhilfe.

7. Neuerliches Ende des Reparaturbonus/Geräte-Retter-Prämie / Förder-Stop-and-Go:
Aktuell ist im Budgetbegleitgesetz das neuerliche Aus der Geräte-Retter-Prämie angekündigt. Nach dem Start des Reparaturbonus 2022 und dem plötzlichen, nicht vorangekündigten Ende im Jahr 2025, startete die Förderung 2026 als Geräte-Retter-Prämie mit reduziertem Budget und verändertem Produktumfang erneut. Kaum haben sich Betriebe und Konsumenten darauf eingestellt, soll die Förderung wieder beendet werden. Dieses ständige An- und Abschalten von Fördermaßnahmen führt zu massiver Verunsicherung und löst Zurückhaltung bei Reparatur- und Kaufentscheidungen aus. Für die Betriebe bedeutet das, dass sie Personal abbauen und bereits aufgebaute Infrastruktur wieder zurückfahren oder anpassen müssen. Was es braucht, sind verlässliche Rahmenbedingungen, damit Unternehmen langfristig planen können und Konsumenten nicht verunsichert werden.

Diesen Beitrag teilen

Kommentare (1)

  1. Schön zu sehen, dass die großen Player der Branche persönliche Befindlichkeiten und Eitelkeiten zurückstellen, um gemeinsam an einer starken Zukunft zu arbeiten.

    2

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden