BSH begrüßt ausdrücklich Recht auf Reparatur
Andreas Diepold, Geschäftsführer, und Christian Berends, Leitung Kundendienst der BSH Österreich, (v.l.n.r.) sehen im Recht auf Reparatur einen Wettbewerbsvorteil für Qualitätshersteller wie die BSH. (© BSH/Sabine Klimpt)
Das Recht auf Reparatur findet hier zu Lande seinen Niederschlag im Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG). Dieses wurde am 7. Juli 2026 im österreichischen Nationalrat beschlossen und wird am 1. Oktober in Kraft treten. Ausdrücklich begrüßt wird das Gesetz von der BSH. Der Hersteller positioniert sich hier als klarer Vorreiter, dessen hauseigenes Service- und Reparaturkonzept die neuen gesetzlichen Mindeststandards bereits vor Inkrafttreten in einigen Punkten übertrifft. Zusätzlich kündigt das Unternehmen dazu eine Neuerung im Bereich der freiwilligen Garantie an.Leicht von der Zunge geht das Wortungetüm Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz nicht, weswegen wir in Zukunft wohl vor allem die Abkürzung WaRUG hören werden. Das neue Regelwerk wird nicht nur Auswirkungen auf den Handel, sondern auch auf die Herstellerlandschaft haben. Und hier hat sich die BSH eindeutig festgelegt. Bei einer Presseveranstaltung am 15. Juli 2026 in Wien, begrüßte BSH-GF Andreas Diepold das WaRUG als einen positiven Game-Changer für Qualitätshersteller.
„Das Recht auf Reparatur ist eine EU-Richtlinie, die von der Nachhaltigkeit her Sinn macht und den Standort Europa stärkt. Wir denken deswegen, dass Qualitätshersteller, die diese Vorgaben erfüllen können, von dem Recht auf Reparatur und dessen Umsetzung in den Mitgliedsstaaten der EU profitieren werden“, erklärte BSH-GF Andreas Diepold vor Journalisten in Wien. „Für uns ist Reparierbarkeit kein neuer Anspruch, den es zu erfüllen gilt, sondern seit jeher ein zentrales Element unseres Qualitätsversprechens. Dafür unternehmen wir große Anstrengungen, weil wir an einen hervorragenden Kundendienst als wesentlichen Baustein für die Kundenzufriedenheit glauben. Wir fördern die Reparierbarkeit unserer Produkte und schaffen dafür bereits in der Entwicklung die Voraussetzungen. Das ist nicht nur ein Beitrag zur Vermeidung von Elektroschrott, sondern auch zur Kundenzufriedenheit und für unsere Marken ein echter Wettbewerbsvorteil. Wir hoffen, dass mit der gesetzlichen Initiative das Bewusstsein der Konsumenten für Qualität, Langlebigkeit und erstklassigen Service beim Kauf eines Hausgerätes gestärkt wird.“
BSH Österreich: Übererfüllung der Standards als Wettbewerbsvorteil

Die BSH blickt in diesem Zusammenhang auf eine jahrzehntelange Tradition in puncto Reparierbarkeit und Werkskundendienst zurück. Das Unternehmen geht schon vor Inkrafttreten in entscheidenden Punkten freiwillig über die gesetzlichen Vorgaben des WaRUG hinaus: Ein Beispiel dafür ist die Ersatzteilverfügbarkeit. Dafür hält der Hersteller an seinem Standort in Fürth 350.000 Ersatzteile langfristig auf Lager – somit meist deutlich länger, als es die gesetzlichen Verordnungen vorschreiben. In der Regel sind Ersatzteile bis zu 15 Jahre nach Produktionsende des jeweiligen Großgerätes verfügbar. Ersatzteile für kleine Hausgeräte werden in der Regel mindestens zehn Jahre lang vorgehalten.
Ausweitung der Gewährleistung im Reparaturfall
Allein die Lagerhaltung der Ersatzteile verdeutlicht die Herausforderungen, welche auf die Branche zukommen. Schließlich verfolgt das neue Gesetzeswerk das Ziel, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern und Reparaturen für Konsumenten attraktiver und leichter zugänglich zu machen.
Die gesetzlichen Änderungen gliedern sich dazu in zwei Kernbereiche: Informationspflichten und Verlängerung der Gewährleistungsfrist im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Käufe ab Inkrafttreten sowie die Reparaturverpflichtung außerhalb der gesetzlichen Gewährleistung auch für ältere Geräte, die vor Inkrafttreten des WaRUG gekauft wurden.
Entscheiden sich Konsumenten bei einem Defekt innerhalb der ersten 24 Monate nach Kauf für eine Reparatur anstelle eines Neugeräts, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistung für das gesamte Gerät einmalig um 12 Monate. Händler sind künftig gesetzlich verpflichtet, Kunden vorab aktiv über das Wahlrecht zwischen Umtausch und Reparatur sowie die damit verbundene Verlängerung der Gewährleistung aufzuklären.
Freiwillige Garantieübernahme – ab 1. Oktober 2026
Die mit dem WaRUG gesetzlich verankerte Gewährleistungsverlängerung von 12 Monaten bei einer Reparatur übernimmt die BSH für ihre Kunden ab Inkrafttreten freiwillig im Rahmen der eigenen Garantie. Das bedeutet, dass sich Konsumenten auch direkt an die BSH wenden können und nicht den Weg über den Händler suchen müssen. „Damit wollen wir sowohl unseren Fachhandelspartnern als auch den Endkund:innen die Abwicklung erleichtern“, so Christian Berends, Head of Customer Service der BSH Österreich.
Reparaturpflicht für Hersteller
Neben der Auswirkung auf die Gewährleistung wird die Reparaturpflicht für die Hersteller nach Einschätzung von Diepold und Berends die größten Auswirkungen auf den Markt haben. Denn mit die Recht auf Reparatur hat die EU eine Reparaturpflicht – zu fairen und angemessenen Preisen – für eine breite Palette von Produktgruppen definiert (darunter Waschmaschinen, Waschtrockner, Wäschetrockner, Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler und Staubsauger).
Hersteller sind damit verpflichtet, Reparaturen für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren nach dem Produktionsende eines Modells anzubieten. Dies gilt auch für ältere Geräte, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes gekauft wurden. Hier sieht sich die BSH im Vorteil, schließlich bietet das Unternehmen Reparaturen grundsätzlich für alle ihre Produktgruppen an, nicht nur für jene, die vom WaRUG umfasst sind. Der BSH Werkskundendienst repariert also auch beispielsweise Kaffeemaschinen, Backöfen, Mikrowellen, Wärme- und Vakuumierschubladen, Dunstabzüge, Kochfelder und zahlreiche Kleingeräte.
Faire Bedingungen & Transparenz
Zudem müssen Ersatzteile und Reparaturleistungen zu angemessenen Preisen angeboten werden. Und die Hersteller müssen online transparent über Reparaturmöglichkeiten informieren und Richtpreise veröffentlichen. Aber auch hier sieht sich die BSH. gut aufgestellt. „Die Infrastruktur und Prozesse für das neue Gesetz sind bei uns im Wesentlichen bereits vorhanden. Kleinere Anpassungen sind gerade noch in Arbeit, etwa was das Thema Preistransparenz betrifft. Hier nehmen wir das neue Gesetz als Anstoß für Verbesserungen und werden Preise für typische Reparaturen pro Gerät auf unseren Websites auflisten. Das setzen wir für alle Warengruppen um, nicht nur für jene, die das Gesetz vorgibt“, erklärt Berends.


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