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Freitag, 14. August 2026
Statements zum neuen Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz (WaRUG)

refurbed zu nationaler Umsetzung des Rechts auf Reparatur: „In der Praxis leider zahnlos“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 04.08.2026 | |  
refurbed ist mit der nationalen Umsetzung des Rechts auf Reparatur alles andere als glücklich. (Bild: refurbed, remarketed) refurbed ist mit der nationalen Umsetzung des Rechts auf Reparatur alles andere als glücklich. (Bild: refurbed, remarketed) Kilian Kaminski ist angesichts der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie „Recht auf Reparatur“ nicht glücklich: „Eine ‚Copy & Paste-Lösung‘ denkt das Problem nicht zu Ende und löst es demnach auch nicht“, so der refurbed Co-Founder, der kritisiert, dass die Mitgliedsstaaten nun zwei Jahre Zeit gehabt hätten, um das Recht auf Reparatur umzusetzen. Lange sei nichts passiert und nun sei Österreich den einfachsten Weg gegangen und habe „das absolute Minimum“ umgesetzt.

Eine „Copy & Paste-Lösung“ denke das Problem nicht zu Ende und löse es demnach auch nicht. Die Umsetzung der EU-Richtlinie „Recht auf Reparatur“ ist für refurbed Co-Founder Kilian Kaminski eine solche: Österreich hat am 7. Juli zwar das Recht auf Reparatur mit dem Beschluss des Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (WaRUG) in nationales Recht umgesetzt, das verspätet am 1. Oktober in Kraft tritt, hat aber keine darüberhinausgehenden Änderungen festgelegt, sodass wichtige Definitionen zur Umsetzung fehlen.

„Die EU-Richtlinie als solche ist ein großer Schritt vorwärts, denn sie verbietet vermeintlich die vertraglichen, hardware- und softwaretechnischen Tricks, mit denen Hersteller seit Jahren Reparaturen verhindern“, so Kaminski, Co-Founder von refurbed und Vorstandsmitglied von EUREFAS (European Refurbishment Association).

refurbed Co-Founder Kilian Kaminski. (Foto: refurbed)

Statement zu fehlenden Definitionen des angemessenen Preises

Im Gesetzestext steht, dass Reparaturen zu einem „angemessenen“ (im Original: reasonable) Preis durchgeführt werden sollen – aber im neuen Warenreparaturrichtlinie-Umsetzungsgesetz wird „angemessen“ nicht definiert, kritisiert refurbed: „Das bedeutet, dass Reparaturen immer noch so teuer sein können, dass der Austausch eines Geräts auch weiterhin die attraktivere Option bedeutet. Bei Streitfällen müssen dann die nationalen Gerichte entscheiden, was ‚angemessen‘ bedeutet. Eine eindeutige Gesetzeslage, die einen klaren Vorteil für Konsumenten bringt, sieht anders aus.“

Statement zum Schlupfloch für teure Original-Ersatzteile

Die EU-Richtlinie verbietet es Herstellern außerdem, Reparaturen durch Verträge, Hardware oder Software zu behindern, nimmt jedoch unmittelbar alles aus, was „durch legitime und objektive Faktoren, einschließlich Rechten des geistigen Eigentums, gerechtfertigt ist“. „Legitim“ sei dabei wie „angemessen“ nicht definiert, stellt Kaminski fest: „In der Praxis lässt dies den Herstellern Spielraum, sich auf Patente oder Markenrechte zu berufen, um genau das zu blockieren, was das Gesetz zu schützen vorgibt: kompatible, 3D-gedruckte oder auch gebrauchte Ersatzteile, die den unnötigen Berg von E-Waste eindämmen würden. Für die Reparatur müssten dann erst wieder Originalteile eingesetzt werden, was sie schwieriger und teurer macht, als sie sein sollte.“ Das Verbot, Reparaturen zu behindern, und die Vorgabe angemessener Ersatzteilpreise würden im WaRUG fehlen: „Laut Justizministerium sollen diese Punkte erst in der Begleitgesetzgebung zur Ökodesign-Verordnung umgesetzt werden – die ist aber noch ausständig, einen klaren Zeitplan gibt es dafür nicht“, sagt Kaminski.

Statement zur Verspätung – zwei Jahre Zeit für „Copy & Paste“

„Zwei Jahre hatten die Mitgliedsstaaten nun Zeit zur Umsetzung des Rechts auf Reparatur. Lange ist nichts passiert und nun ist Österreich den einfachsten Weg gegangen und hat das absolute Minimum umgesetzt. Engagement für Preissenkungen und die Eindämmung von E-Waste sieht anders aus“, so Kaminski.

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