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Dienstag, 11. August 2026
Neue Netzinfrastruktur in der Kritik

BEÖ warnt vor Mehrkosten fürs E-Autoladen

Elektromobilität | Valerie Hagmann | 05.08.2026 | |  
Wird das öffentliche Laden teurer? Wird das öffentliche Laden teurer? (© joenomias/pixabay) Die geplante neue Tarifordnung für Netzentgelte könnte öffentliche Ladepunkte und gemeinschaftliche Ladeanlagen in Wohnhäusern verteuern. Der Bundesverband Elektromobilität fordert Nachbesserungen.

Nach dem Begutachtungsentwurf der E-Control sollen künftig nicht nur der Stromverbrauch, sondern auch Leistungsspitzen bei der Berechnung der Netzkosten stärker ins Gewicht fallen. Das könnte öffentliche Ladepunkte und gemeinschaftliche Ladeanlagen in Mehrparteienhäusern belasten, denn öffentliche Ladepunkte seien für Menschen ohne eigene Wallbox unverzichtbar, so Andreas Reinhardt, Vorsitzender des Bundesverband Elektromobilität Österreich (BEÖ). „(…) Werden geringe Auslastung und jederzeit verfügbare Ladeleistung durch hohe Leistungspreise bestraft, drohen weniger Standorte und höhere Ladekosten“, ergänzt er.

Öffentliche Ladepunkte unter Kostendruck

Nach Angaben des BEÖ sind bis zu 50 Prozent der öffentlichen Ladepunkte von den geplanten Änderungen betroffen. Besonders Standorte in Wohngebieten, im ländlichen Raum und an weniger frequentierten Orten könnten dadurch unwirtschaftlich werden. Damit drohen Lücken in der flächendeckenden Grundversorgung, während sich Investitionen auf wenige stark frequentierte Ladehubs konzentrieren.

Auslöser der Kritik ist, dass künftig stärker die gleichzeitig aus dem Netz bezogene Leistung einer Ladestation berücksichtigt werden soll. Auf Netzebene 7, also im Niederspannungsnetz für Haushalte, kleinere Betriebe und viele Ladestationen, ist für den Leistungsanteil über 10 kW ein höherer Preis vorgesehen.

Bei einer Station mit zwei Ladepunkten zu je 11 kW und einem Jahresabsatz von 5.000 kWh könnten laut Berechnungen des BEÖ die Netzkosten auf 27,5 Cent pro kWh steigen, bei 10.000 kWh auf 16 Cent. Die endgültigen Tarife stehen allerdings noch nicht fest.

Gemeinschaftsanlagen werden benachteiligt

Auch bei Ladeanlagen in Mehrparteienhäusern sieht der BEÖ Risiken. Gemeinschaftsanlagen mit Lastmanagement verteilen die verfügbare Leistung auf mehrere Fahrzeuge. Sie reduzieren Stromspitzen und entlasten damit das Netz. Trotzdem könnten sie teurer werden als einzelne, nicht gemeinsam gesteuerte Wallboxen.

„Es wäre widersinnig, wenn eine intelligent gesteuerte Gemeinschaftsanlage teurer wird als zahlreiche ungeregelte Einzelanschlüsse. Netzdienliches Verhalten muss belohnt werden“, sagt BEÖ-Experte Roman Itzinger.

Leistungsspitzen von Wohnungen und Ladeanlagen sollten nicht einfach addiert werden, wenn sie zu unterschiedlichen Zeiten auftreten. Der BEÖ schlägt vor, die tatsächlich gemessene Spitzenleistung am gemeinsamen Hausanschluss zu verrechnen.

Mehr Anreize für flexibles Laden

Darüber hinaus fordert der BEÖ, flexible Ladevorgänge stärker zu berücksichtigen. Wer sein Fahrzeug zu netzfreundlichen Zeiten lädt oder die Ladeleistung an die aktuelle Netzauslastung anpasst, soll davon auch bei den Netzkosten profitieren. Dadurch könnten vorhandene Netzkapazitäten besser genutzt und zusätzliche Belastungsspitzen vermieden werden.

„Als BEÖ begrüßen wir die Modernisierung hin zu fairen und verursachungsgerechten Netzentgelten. Entscheidend ist jedoch, dass die neuen Regeln den weiteren Ausbau der Elektromobilität wirksam unterstützen“, so Andreas Reinhardt und Roman Itzinger abschließend.

Über die Verordnung

Die geplante Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) legt die Grundsätze für die künftige Berechnung der Netzentgelte fest. Die konkrete Tarifverordnung folgt im nächsten Schritt. Die neue Netzentgeltstruktur soll laut E-Control ab 1. Jänner 2027 gelten.

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