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Samstag, 5. September 2026
Editor's ChoiceNeue EU-Verpackungsverordnung gilt ab heute, 12. August

Handelsverband sieht EU-Verpackungsverordnung als „KMU-Sargnagel“

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 12.08.2026 | | 2  
(Bild: matlevesque, pixabay.com) (Bild: matlevesque, pixabay.com) Ab heute, den 12. August 2026, gilt in der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung (PPWR). Sie soll Verpackungsabfälle reduzieren, die Kreislaufwirtschaft fördern und einheitliche Regeln schaffen. Der österreichische Handelsverband unterstützt diese Zielsetzungen ausdrücklich. Die konkrete Umsetzung drohe jedoch zu einem „weiteren bürokratischen Belastungstest für zehntausende heimische Handelsbetriebe zu werden“, wie der HV in einer Aussendung betont.

„Die PPWR bringt für stationäre und Online-Händler ab morgen umfassende Informations-, Prüf-, Dokumentations- und Nachweispflichten. In vielen Fällen haben die Händler allerdings gar keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen. Diese liegen typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren. Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands.

EU-Verpackungsverordnung als „KMU-Sargnagel“

Erst eine Woche vor Inkrafttreten hat die EU-Kommission eine neue Version der FAQs (Frequently Asked Questions) zur PPWR veröffentlicht – und darin gleich 26 neue und sieben deutlich überarbeitete Punkte aufgenommen. Doch statt endgültig Klarheit zu schaffen, entstanden mit den teils unerwarteten Festlegungen neue Rechtsunsicherheiten, wie der Handelsverband feststellt.

Laut HV treffe die Rechtsunsicherheit besonders hart kleine und mittlere Unternehmen. „Während internationale Großkonzerne eigene Rechts-, Compliance- und Nachhaltigkeitsabteilungen beschäftigen, müssen KMU dieselben komplexen Vorgaben mit deutlich geringeren Ressourcen bewältigen“, so Will und: „Nachhaltigkeit braucht klare Spielregeln und praxistaugliche Lösungen. Wer aber kleinen Händlern Pflichten auferlegt, die sie mangels Datenzugang nicht erfüllen können, stärkt nicht die Kreislaufwirtschaft, sondern nur die Bürokratielawine. Die Verpackungsverordnung darf nicht zum Sargnagel jener KMU-Betriebe werden, die bis jetzt trotz bestehender Belastungen durchgehalten haben.“

Binnenmarkt wird zur Bürokratiefalle

Massive Probleme bestehen laut HV auch beim grenzüberschreitenden Onlinehandel. Bereits ab der ersten Warensendung in einen anderen Mitgliedstaat können Registrierungen, Systembeteiligungen und Gebühren im jeweiligen Mitgliedsstaat erforderlich werden. Einheitliche Bagatellgrenzen oder wirksame Ausnahmen für Kleinstunternehmen fehlen. „Damit können die Fixkosten für die Einhaltung der Vorgaben rasch höher sein als der Umsatz, den ein kleiner österreichischer Händler in einem anderen EU-Land erzielt“, sagt Will, laut dem der Rückzug aus einzelnen Märkten für viele KMU-Betriebe damit zur „wirtschaftlich einzig vernünftigen Option“ werde.

„Der europäische Binnenmarkt sollte eigentlich die nationalen Grenzen abbauen. Bei Verpackungen errichtet Brüssel jedoch 27 neue Bürokratiegrenzen. Damit wird der Binnenmarkt ad absurdum geführt. Zusätzlich drohen Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Drittstaatenhändlern und globalen Plattformen, sofern die Einhaltung der Vorgaben bei diesen nicht mit derselben Konsequenz kontrolliert wird“, meint Rainer Will.

Handelsverband fordert sofortiges Moratorium

Der Handelsverband fordert daher ein europaweites Moratorium für jene PPWR-Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Sanktionen müssen bis zum Vorliegen eindeutiger Leitlinien und angemessener Übergangsfristen ausgesetzt werden.

Darüber hinaus brauche es:

  • eine verbindliche und rechtssichere Klarstellung der Rollen und Verantwortlichkeiten aller Akteure,
  • realistische Übergangsfristen nach Veröffentlichung sämtlicher Leitlinien und Durchführungsbestimmungen,
  • einen unkomplizierten Zugang zu den erforderlichen technischen Dokumentationen,
  • europaweit einheitliche Verfahren statt 27 nationaler Sonderwege,
  • verhältnismäßige Bagatellgrenzen und Ausnahmen für KMU und EPU, sowie
  • einen konsequenten Vollzug gegenüber Drittstaatenanbietern und Onlineplattformen.

 

Was Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der WKÖ, zur EU-Verpackungsverordnung sagt, erfahren Sie HIER.

 

 

 

 

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Kommentare (2)

  1. Also die Bürokratie, welche die Abgeordneten der 27 Länder dort gemeinsam beschließen.

    Wobei das in Österreich selbst ja schon ein Witz ist. Ich zahle als EPU sinnfreie 250 Euro Mindestpauschale ARA + UFH pro Jahr, wenn ich ein einziges Elektrogerät aus Deutschland hier „in Verkehr“ bringen will. 🤢

    9

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