Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Bis 2050 soll der Gebäudebestand in der EU emissionsfrei sein. Ein Mammutvorhaben, das in Österreich noch einen Tick komplizierter zu werden droht. (© Pixabay)
Eigentlich sollte die 2024 in Kraft getretene neue Gebäude-Richtlinie der EU (EU/2024/1275) – auch bekannt als Energy Performance of Building Directive, kurz EPBD – seit Ende Mai dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt sein. Österreich ist dabei nicht nur im Verzug, sondern droht die ohnehin schon äußerst komplexe Materie durch unterschiedliche Ausformulierungen in den Bundesländern noch weiter zu verkomplizieren. Dagegen macht die Elektrobranche mobil und fordert einheitliche Rahmenbedingungen. Auf Anfrage von E&W liefert das OIB ein Update zum Stand der Dinge.In einem gemeinsamen Positionspapier (zum Download am Ende dieser Meldung) weisen die Bundesinnung der Elektrotechniker, das Bundesgremium des Elektrohandels und die Branchenplattform Elektriker Österriker darauf hin, welches – aus anderen Bereichen leider nur allzu gut bekannte – Szenario bei der Umsetzung der EPBD drohen könnte: Da die EU-Richtlinie weitgehend Baurecht behandelt und dieses in die Kompetenz der Länder fällt, kommt es im Extremfall zu neun unterschiedlichen Landesregelungen mit unterschiedlichen Auslegungen und Vollzugspraktiken führen. Die derzeit geltende Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist in Österreich hauptsächlich in der OIB-Richtlinie 6 „Energieeinsparung und Wärmeschutz“ umgesetzt. Die Umsetzung einzelner Artikel der neuen Gebäuderichtlinie wurde von den Bundesländern mittlerweile ebenfalls an das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) delegiert – jedoch noch ohne Berücksichtigung der Elektrotechnik.
Inhalte der Gebäuderichtlinie
Die Neufassung der EPBD soll alle Gebäude der EU bis 2050 an die Nachhaltigkeitsziele des „European Green Deal“ anpassen. Das Ziel ist die vollständige Dekarbonisierung des Gebäudesektors in der EU bis 2050. Berechnungend er EU-Kommission zufolge verusacht der Gebäudebestand 40% des Endenergieverbrauchs und da z.B. für Gebäudeheizungen hauptsächlich fossile Energieträger (Erdgas 39%, Erdöl 11% und Kohle 3%) eingesetzt werden, fallen hier 36% der Treibhausgasemissionen an. Die hohen Zielsetzungen sind somit gleichbedeutend mit einer fast vollständigen Elektrifizierung im Gebäudesektor.
Die EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ab 2030 sog. Null-emissionsgebäude zu errichten und durch ambitionierte Sanierungsmaßnahmen bis 2050 einen emissionsfreien Gebäudebestand sicherzustellen. Es soll zudem ein europäischer Indikator (Smart Readiness Index – SRI) für intelligente Gebäudefähigkeit etabliert werden, der die Fähigkeit von Gebäuden bewertet, ihren Energieverbrauch anzupassen und mit dem Netz zu interagieren.Darüber hinaus müssen Nicht-Wohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen mit einer Nennleistung > 70kW schrittweise mit Systemen zur Gebäudeautomatisierung ausgestattet werden.
Weitere Maßnahmen umfassen die Umsetzung von Elektromobilität und Ladeinfrastruktur in Neubauten und bei umfassenden Renovierungen von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden (Right-to-plug). Da der Beleuchtungstechnik ebenfalls eine Schlüsselrolle beigemessen wird, sollen insbesondere für Nicht-Wohngebäude strenge Vorgaben zur Ausstattung mit Systemen zur Beleuchtungssteuerung gelten. Außerdem ist durch nationale Umsetzung sicherzustellen, dass auf geeigneten öffentlichen und gewerblichen Gebäuden schrittweise Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Photovoltaik) errichtet werden – bei neuen Gebäuden generell ab 1.1.2030, beim Bestand von öffentlichen Gebäuden bzw. Nichtwohngebäuden grundsätzlich ab 2027.
E-Branche bezieht Stellung
In ihrem Positionspapier setzt sich die heimische Elektrobranche daher für eine österreichweit einheitliche Umsetzung auf Basis harmonisierter Standards ein. Die Definition der Anforderungen für elektrotechnische Anlagen sollte jedoch weder vom OIB noch durch die einzelnen Bundesländer festgelegt werden. Die hierfür erforderliche fachliche Kompetenz sowie eine nachweisbare ausgewogene Zusammensetzung der Gremien – geregelt durch das Österreichische Normungsgesetz und unter ministerieller Aufsicht – würde in Österreich demnach ausschliesslich beim Österreichischen Verband für Elektrotechnik (OVE) liegen. Ein solcher österreichweit einheitlicher Regelungsrahmen würde verbindliche Mindestanforderungen schaffen und gleichzeitig Gestaltungsspielraum für länderspezifische Umsetzungsaspekte gewährleisten. So würde der Föderalismus in geordnete und transparente Bahnen gelenkt – und gleichzeitig eine konsistente, planbare und rechtssichere Umsetzung der EPBD sichergestellt.
Gerade bei Nichtwohngebäuden werde deutlich, dass die in der EPBD verankerten Qualitäts-, Digitalisierungs- und Effizienzanforderungen bundesweit einheitlich standardisiert und umgesetzt werden müssen. Insbesondere öffentliche Gebäude sollten dabei eine Vorbildfunktion übernehmen und als Impulsgeber für Qualität, Energieeffizienz, Digitalisierung und Innovation im Gebäudesektor wirken.
Die Kernforderung der Elektrobranche lautet daher, dass die zentralen Verpflichtungen der EPBD im Fachbereich der Elektrotechnik bundesweit einheitlich umgesetzt werden müssen. Dazu sollte die Kompetenz des OVE gezielt genutzt und gestärkt werden, um möglichst viele Anforderungen der EPBD gemeinsam zu harmonisieren und eine einheitliche, zeitgleiche und verbindliche Umsetzung in allen Bundesländern sicherzustellen. Ohne einheitliche Standardisierung und konsistente Rahmenbedingungen würden unterschiedliche technische Anforderungen in den neun Bundesländern drohen, einhergehend mit höherem Planungs- und Genehmigungsaufwand, höheren Kosten für Produkte und Materialien, regional unterschiedlichen Baukosten für elektrotechnische Anlagen sowie Rechtsunsicherheit für Unternehmen und Investoren.
Status quo & nächste Schritte
Um die Umsetzung der Gebäuderichtlinie voranzutreiben wurde mittlerweile eine Arbeitsgruppe im OVE eingerichtet, die sich eingehend mit der Thematik befasst. Im OIB werden momentan alle für die Umsetzung der EPBD relevanten Richtlinien überarbeitet. Auf der OIB-Website stehen alle OIB-Richtlinien-Entwürfe zur Ansicht (und zum Download) bereit, konkrete Änderungsvorschläge können bis zum 30.09.2026 jeweils direkt via Online-Formular eingebracht werden.
Auch abseits der elektrotechnischen Aspekte ist die Politik in der Pflicht. So müssen laut EPBD die Mitgliedsstaaten, einen sog. „Nationalen Gebäuderenovierungsplan“ erstellen, der die bisherige „Langfristige Renovierungsstrategie“ ersetzt. Dieser Plan hätte der Europäischen Kommission bis Ende 2025 als Entwurf vorgelegt werden müssen und sollte mit 1.1.2027 (!!) in Kraft treten. Weiters sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, sog. „Minimum Energy Performance Standards“ (Minimumeffizienzstandards, kurz MEPS) festlegen. Diese geben anhand von Zielpfaden vor, welche Ziele zu bestimmten Zeitpunkten zu erfüllen sind. Solche Zielpfade sind für die Jahre 2030, 2040 und 2050 vorgesehen. Last but not least müssen die Pläne der Mitgliedsstaaten auch den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen bis 2040 beinhalten.
OIB steht Rede und Antwort
E&W hat einige drängende Fragen an das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) gerichtet – hier die Antworten:
E&W: Wie ist aus Ihrer Sicht der Stand bei der Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie?
OIB: Österreich ist auf einem guten Weg die EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Das OIB hat mit den Entwürfen der OIB-Richtlinien 6 und 7 und dem Nationalen Gebäuderenovierungsplan seinen Beitrag dazu im vorgesehenen Zeitrahmen geleistet. Neben der Ausarbeitung der OIB-Richtlinien 6 und 7 und des Nationalen Gebäuderenovierungsplans sind auch Anpassungen in den Baugesetzen und Verordnungen der Bundesländer erforderlich. Diese weitere Umsetzung erfolgt nun im Zuständigkeitsbereich der Länder.
Für welche Bereiche ist das OIB zuständig und wie weit ist man hier bei der Ausarbeitung?
Das OIB ist für die Erstellung der OIB-Richtlinien 6 und 7 Ausgabe 2027 sowie für den Nationalen Gebäuderenovierungsplan zuständig und hat die gemeinsame Ausarbeitung dieser Dokumente mit Vertreterinnen und Vertretern aller neun Bundesländer bereits im Zeitplan abgeschlossen. Die Entwürfe der OIB-Richtlinien 6 und 7 sind fertig und durchlaufen derzeit das öffentliche Anhörungsverfahren und im Herbst 2026 das Kontaktforum mit der Wirtschaftskammer. Der Entwurf des Nationalen Gebäuderenovierungsplans wurde ebenfalls bereits fertiggestellt und, wie in der Gebäuderichtlinie vorgesehen, an die Europäische Kommission übermittelt.
Erachten Sie es für sinnvoll bzw. notwendig, in Bereichen wie Elektrotechnik oder Heizung mit anderen Organisationen wie z.B. dem OVE zusammenzuarbeiten? Und wenn ja, in welcher Form?
Eine enge Zusammenarbeit mit den betroffenen Branchen und Fachorganisationen ist für das OIB selbstverständlich und ein wesentlicher Bestandteil des Erarbeitungsprozesses. Dazu zählen selbstverständlich auch Organisationen wie der OVE. Die Einbindung erfolgt strukturiert über Stakeholder-Foren, das öffentliche Anhörungsverfahren sowie Kontaktforen mit den Branchenvertretungen. Dadurch wird sichergestellt, dass unterschiedliche fachliche Perspektiven frühzeitig in den Erarbeitungsprozess einfließen. Bei der Erarbeitung der OIB-Richtlinien 6 und 7 (Ausgabe 2027) erfolgt die Einbindung der Stakeholder in drei Stufen:
- Stakeholder-Foren: Bereits zu Beginn des Erarbeitungsprozesses im Jahr 2024 (OIB-RL 6) beziehungsweise 2025 (OIB-RL 7) wurden Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Branchen – insbesondere über die Wirtschaftskammer Österreich sowie die Bundeskammer der Ziviltechniker – eingebunden.
- Öffentliches Anhörungsverfahren: Derzeit können bis 30. September 2026 alle Interessierten über die Website des OIB zu den Entwürfen der OIB-Richtlinien Stellung nehmen.
- Kontaktforen: Im Oktober 2026 werden die Entwürfe abschließend mit den von der Wirtschaftskammer Österreich nominierten Branchenvertretungen diskutiert.
Wie kann erreicht werden, dass die Umsetzung der Gebäuderichtlinie in ganz Österreich einheitlich erfolgt und bundesländerspezifische Abwandlungen vermieden werden?
Eine österreichweite Harmonisierung der bautechnischen Anforderungen ist ein zentrales Ziel der OIB-Richtlinien. Deshalb werden die OIB-Richtlinien seit jeher gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aller neun Bundesländer erarbeitet und abgestimmt. Das Ergebnis ist eine fachlich fundierte und breit getragene Grundlage für eine harmonisierte Umsetzung. Die Entscheidung über die Übernahme der OIB-Richtlinien liegt jedoch letztendlich in der Zuständigkeit der Bundesländer.


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