Ex-kika/Leiner GF in U-Haft
Die Geschichte rund um kika/Leiner ist noch nicht zu Ende geschrieben.(Foto: Redaktion)
Die Geschichte rund um Kika/Leiner ist noch nicht zu Ende. Mehr als eineinhalb Jahre nach dem Aus der Möbelkette wurde nun der frühere Geschäftsführer wegen Betrugsverdachts festgenommen. Er soll Hochwasseropfer finanziell geschädigt haben und sitzt nun in U-Haft. Der mutmaßliche Schaden beträgt insgesamt rund 16,1 Mio. Euro.Der frühere kika/Leiner GF Hermann W. wurde Ende August festgenommen und sitzt in U-Haft, berichtete u.a. der Kurier, der sich dabei auf Auskünfte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bezog.
„Der Beschuldigte steht im dringenden Verdacht, die Notlage von Hochwasseropfern im September 2024 gezielt ausgenutzt zu haben“, teilte die WKStA mit. 2024 sorgten extreme Unwetter und Hochwasser für Schäden von über einer Milliarde Euro. Betroffen waren vor allem Menschen aus Niederösterreich. Die Menschen standen vielerorts vor teils zerstörten Häusern, Möbel und Einrichtung waren unter dem Schlamm begraben. kika/Leiner bot „Hilfe“ an: „Im Rahmen einer beworbenen ‚Unwetter-Soforthilfe-Aktion‘ in den sozialen Medien wurde Kunden ein 20-prozentiger Rabatt auf Möbelkäufe versprochen, um rasch liquide Anzahlungen zu generieren.“ Diese Aktion soll allerdings Teil eines systematischen Betrugs gewesen sein. „Trotz tatsächlicher Zahlungsunfähigkeit des Handelsunternehmens ab Ende Jänner 2024 ließ der Beschuldigte weiterhin Anzahlungen für Möbelkäufe entgegennehmen und Wertgutscheine vertreiben, obwohl eine Lieferung mangels Liquidität unmöglich war“, so die WKStA weiter.
Laut Staatsanwaltschaft waren von diesem Vorgehen mindestens 4.700 Kunden betroffen, die Anzahlungen leisteten, jedoch keine Lieferung erhielten. Der Gesamtschaden belaufe sich auf zumindest 15 Millionen Euro.
Es bestehe darüber hinaus „der dringende Verdacht, dass der Beschuldigte kurz vor der Insolvenzeröffnung gezielt Vermögen der Möbelkette beiseitegeschafft hat, um die Befriedigung der zahlreichen Gläubiger im Insolvenzverfahren des Landesgerichts St. Pölten zu vereiteln oder zu schmälern“, so der Kurier. Und: „Er soll Zahlungen für Rechnungen ohne adäquate Gegenleistungen freigegeben und so insgesamt 1,1 Mio. Euro abgezogen haben. Die Zahlungen sollen nach der aktuellen Verdachtslage an eine kooperierende Gesellschaft sowie an ein eigenes Unternehmen des Beschuldigten gegangen sein.“
Ws Anwalt bestritt die Vorwürfe bzw. wies diese „entschieden zurück“. Der Anwalt sprach von einer „medialen Vorverurteilung“ und betonte, dass eine „unverzügliche Enthaftung“ seines Mandanten notwendig sei.
Es gilt die Unschuldsvermutung.

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