Speicher-Fokus statt Gießkannen-Prinzip
(© Claude KI/V.Hagmann)
Überlaufene Fördercalls, ein Rekord-Hitzesommer und laute Kritik aus der Elektrobranche haben nun endlich eine Kursänderung bewirkt: die EAG-Investitionsförderung für Photovoltaik wird mit Anfang 2027 neu aufgestellt und damit idealerweise praxistauglicher. Der Fokus verschiebt sich auf Speicher und
effizientes Energiemanagement sowie ein faireres Vergabesystem anstelle von first come, first served.Spätestens das Fazit des zweiten Fördercalls für die Investitionsförderung im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), welcher am 30. Juni dieses Jahres zu Ende ging, machte den Reformdruck deutlich. Innerhalb von nur 33 Sekunden war der Fördertopf von 20 Millionen Euro ausgeschöpft, von knapp 28.000 eingebrachten Anträgen konnten nur rund 3.000 gefördert werden. Bereits im ersten Call 2026 gingen rund 16.000 eingereichte Projekte leer aus. Bisher läuft die Vergabe über ein call-basiertes Ticketsystem nach dem First-Come, First-Served Prinzip. Dass dies keine nachhaltigen Förderanreize, sondern nur Frust und Unmut schafft, hat nun auch die Gesetzgebung deutlich gesehen. Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner zog zuletzt daraus einen klaren Schluss: „Die PV-Förderung muss raus aus der Gießkanne. (…)“
Mittagsspitzen umlenken
Außergewöhnlich hohe Temperaturen, wenig Niederschlag, dadurch gedämpfte Wasserkraft und gleichzeitig viel Sonnenstrom in diesem Hitze-Sommer haben auch beim Wirtschaftsministerium die Problematik verdeutlicht, denn Strom erzeugen wir insgesamt genug, nur fehlt es an ausreichend Speichern. An einem Samstag im August etwa entstand mittags eine PV-Stromspitze von 4,3 GW, während die Tageslastspitze von 6,1 GW abends auf praktisch keine PV-Erzeugung mehr traf. Die Folge: Der Großhandelspreis lag mittags bei 14 Euro / MWh, abends bei rund 180 Euro / MWh. „Wenn wir mittags günstigen heimischen Strom im Überschuss haben, müssen wir ihn für den Abend speichern können – statt teuer Strom aus dem Ausland zuzukaufen“, so Minister Hattmannsdorfer. Von der E-Control fordert er Nachschärfung bei den Kriterien für systemdienliche Speicher, denn der Ausbau soll nicht an zu eng definierten Vorgaben scheitern.
Systemwechsel überfällig
Das alles ist Wasser auf die Mühlen der Branchenvertreter, die seit geraumer Zeit den Speicherausbau predigen. Die Expertise der Branche sei seit Monaten ignoriert worden, so Bundesinnungsmeister Bräuer, denn bereits seit 2025 war der Ruf nach einem Fördersystemwechsel laut. Besser spät als nie: Aufbauend auf der bestehenden Struktur wird endlich nachgeschärft. Gemeinsam werden wesentliche Rahmenbedingungen nun weiterentwickelt, planbar und zukunftsfit gemacht. Dafür wurden von der Innung konkrete Vorschläge erarbeitet. Laut Staatssekretärin Zehetner befindet sich die konkrete EAG-Novelle bereits in Koordinierung. Mit 2027 sollen die Änderungen dann bereits spruchreif sein. Zum Leidwesen der Antragsteller wird der letzte Fördercall in diesem Jahr im Oktober aber nach dem bisherigen Prozedere ablaufen.
Kernpunkte der EAG-Novelle
Die Realitäten am PV-Markt haben sich verschoben, und es zeigt sich deutlich, dass moderne Energiesysteme nicht allein auf maximale Stromerzeugung ausgelegt sein können, wenn sie effizient sein sollen – worauf die bisherige Förderlogik ausgelegt war. Daher sollten PV-Anlagen zusammen mit Speichern und smarten Lastmanagementsystemen zukünftig als Gesamtsystem gefördert werden, um die Energieeffizienz zu optimieren. Zudem braucht es ein langfristig planbares Fördersystem mit verlässlichen Rahmenbedingungen sowie einer einfachen und unbürokratischen Abwicklung. Zusammengefasst sind dies die wesentlichen geplanten Neuerungen, welche in Zusammenarbeit mit Branchenvertretern bisher erarbeitet wurden:
- Ende von „First come, first served“: das umstrittene System findet nach dem dritten und letzten Fördercall des Jahres am 8. Oktober ein Ende, Förderanträge sollen künftig erst nach Installation und Rechnungslegung gestellt werden können, analog zum Handwerkerbonus.
- Keine Förderung mehr für kleine Neuanlagen: weil die Anlagenpreise deutlich günstiger geworden sind, soll es für kleine Dach-PV-Anlagen künftig keine direkten Förderungen mehr geben. Gefördert werden soll da, wo Anlagen nicht nur Strom erzeugen, sondern zur Eigenversorgung beitragen, das Netz entlasten und europäische Wertschöpfung einbeziehen.
- Fokus auf Speicher: Die breite Förderung klassischer kleiner PV-Anlagen soll auslaufen. Unterstützt werden stattdessen Energiemanagementsysteme und intelligente Speicher.
- Nachrüsten wird attraktiver: Speicher sollen künftig auch unabhängig von der Neuerrichtung einer PV-Anlage gefördert werden, sofern sie mit einem Energiemanagementsystem (EMS) kombiniert werden.
- Senkung der Förderintensität: die gesetzliche Förderintensität soll von bisher bis zu 30 Prozent auf maximal 20 Prozent sinken; zudem soll die Förderhöhe per Verordnung flexibler festgelegt und teils sogar unter den bisherigen Gutachten-Empfehlungen angesetzt werden können.
- Made-in-Europe-Pflicht für Wechselrichter: Der bisherige Bonus für europäische Wertschöpfung wird zur Pflicht. Seit 2025 gewährte der Bonus einen Förderzuschlag von bis zu 30 Prozent, sofern Komponenten aus europäischer Herstellung verbaut wurden. Das soll nicht nur der heimischen Wertschöpfung dienlich sein, sondern auch der technologischen Unabhängigkeit von Drittmärkten und der Cybersicherheit.
- Weiterhin förderfähig sind Sonderformen: darunter fallen etwa gebäudeintegrierte Photovoltaik, Agri-PV, Parkplatzüberdachungen, schwimmende PV-Anlagen sowie Anlagen an Lärmschutzwänden.
Soweit die aktuellen Überlegungen, der finale Entwurf soll noch vor dem Oktober-Fördercall präsentiert werden.
Investitionsfreibetrag statt Förderung?
Besser noch als der aktuelle Entwurf der Fördernovelle wäre laut Branchenexperten ein Klima-Investitionsfreibetrag mit fünf Jahren Laufzeit, der für die Hälfte der Investitionskosten geltend gemacht werden kann. Ein entsprechender Vorschlag wurde beim Ministerium eingebracht. Er wäre ein Impuls für den Bau neuer Photovoltaikanlagen, die Installation von Batteriespeichern, Ladestationen und Energiemanagementsystemen. Auch weitere Maßnahmen zum Klimaschutz können in das Modell integriert werden, etwa die energetisch-thermische Sanierung oder Wärmepumpen.
Grafik: die PV-Förderung wird neu aufgestellt. Das sind die wesentlichen Punkte des Neuentwurfs als Übersicht


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