„Troja“ deckt Fälscherring auch in Österreich auf
Mehr als 1770 Polizeibeamte sowie Steuer- und Zollfahnder in 19 EU-Staaten waren bei den Ermittlungen unter dem Codenamen "Troja" im Einsatz. (© EPPO)
Wie die Europäische Staatsanwaltschaft heute mitgeteilt, ist europäischen Ermittlungsbehörden ein Schlag gegen eine kriminelle Organisation gelungen, die – u.a. in Österreich – über eine Million gebrauchter Mobiltelefone als Neuware verkauft hat. Wie die Ermittlungen unter dem Codenamen „Troja“ nahelegen, entstand damit Konsumenten in der EU ein Schaden von mehr als 300 Mio. Euro.Mehr als 1770 Polizeibeamte sowie Steuer- und Zollfahnder aus Belgien, Bulgarien, Deutschland, Estland, Finnland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, der Slowakei, Spanien, der Schweiz und Zypern führten im Rahmen der Ermittlungen mehr als 160 Durchsuchungen und Beschlagnahmen durch. In Österreich, Deutschland und Spanien wurden sieben Verdächtige festgenommen, darunter die beiden Anführer der Organisation.
Den Erkenntnissen der von der Europäischen Staatsanwaltschaft unter dem Codenamen „Troja“ geführten Ermittlungen zufolge setzte eine kriminelle Organisation in Hongkong und den Vereinigten Arabischen Emiraten Mobiltelefone aus gebrauchten Bauteilen zusammen und verschickte diese – gereinigt und als Neuware verpackt – in die Niederlande. Von dort aus wurden die Geräte in Lagerhäuser in Deutschland transportiert und über Online-Marktplätze an Endkunden in der gesamten EU verkauft.
Die Beweislage deutet zudem darauf hin, dass Briefkastengesellschaften mit Sitz in mehreren EU-Mitgliedstaaten (Österreich, Bulgarien, Deutschland, Niederlande) sowie in der Schweiz seit 2018 beim Online-Verkauf der Mobiltelefone betrügerisch eine Regelung zur Differenzbesteuerung anwandten, um ihre Gewinne unrechtmäßig zu steigern. Diesen Informationen zufolge wurden die betreffenden Mobiltelefone sowohl zwischen den Briefkastengesellschaften als auch an Endkunden unter Anwendung der sogenannten Differenzbesteuerung verkauft. Damit entgingen den Steuerbehörden der EU mehr als 30 Mio. Euro an Mehrwertsteuer.
Anmerkung: Bei der Differenzbesteuerung muss der Wiederverkäufer die Mehrwertsteuer lediglich auf die erzielte Gewinnspanne (die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis) entrichten. Dabei handelt es sich um eine Regelung, die nur für weiterverkaufte Waren gilt, für die bereits Mehrwertsteuer abgeführt worden war. Da die Geräte jedoch als Neuware verkauft wurden, wäre die Mehrwertsteuer auf den vollen Verkaufspreis fällig gewesen.

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