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Mittwoch, 11. Dezember 2024

Die 22-Euro Lücke

Der Schwellenwert von 22 Euro bei der Einfuhrumsatzsteuer sorgt in der Branche für schlechte Stimmung.

Editor's ChoiceSchlupfloch soll (tatsächlich) mit 1. Juli geschlossen werden

Einfuhrumsatzsteuer: 22 Euro-Freigrenze fällt

Ab 1. Juli wird auch bei Kleinsendungen aus Drittstaaten ab 1 Cent die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Endlich ist es soweit. Wie das Finanzminister gestern, Sonntag, nochmals mitgeteilt hat, fällt mit 1 Juli die 22 Euro Freigrenze bei der Einfuhrumsatzsteuer. In Zukunft sind Sendungen aus Drittstaaten ab dem 1 Cent steuerpflichtig. Umgesetzt wird die Regelung in Kooperation von Zoll und Post. Bei fehlenden Wertangaben auf Sendungen aus Drittstaaten, müssen die notwendigen Dokumente durch die Empfänger nachgereicht werden.
Hintergrund | Dominik Schebach | 14.06.2021 | | 7  
Finanz wird aktiv

Einfuhrumsatzsteuer: Blümel kündigt Schwerpunktkontrollen an

Es geht wieder um 22 Euro Freigrenze. Finanzminister Gernot Blümel hat vermehrt Schwerpunktkontrollen gegen die Vermeidung der Einfuhrumsatzsteuer bei Sendungen aus EU-Drittstaaten angekündigt. Die COVID-Krise hat zu einer massiven Zunahme des E-Comemrce geführt. Zugenommen hat damit auch der Import von Waren aus Drittländern – und damit auch das Problem der zu gering deklarierten Sendungen zur Umgehung der Einfuhrumsatzsteuer. Finanzminister Gernot Blümel will nun dieser Praxis durch verschärfte Kontrollen einen Riegel vorschieben.  
Hintergrund | Dominik Schebach | 11.01.2021 | |  
„Notwendig und sinnvoll“

WKÖ Trefelik zur Abschaffung der 22 Euro-Steuerfreigrenze

Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der Wirtschaftskammer Österreich. Wie elektro.at gestern berichtete, soll die Steuer-Freigrenze für Online-Bestellungen unter einem Wert von 22 Euro mit 1. Juli 2021 nun endgültig Geschichte sein. Rainer Trefelik erachtet diesen Schritt als „notwendig und sinnvoll“. Der Obmann der WKÖ Bundessparte Handel sagt allerdings auch, dass jeder Tag, der bis dahin vergeht, ein verlorener Tag ist und fordert die Abschaffung ab 1. Jänner 2021.
Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 22.07.2020 | |  
Ab sofort Schwerpunktkontrollen

Abschaffung der 22 Euro-Steuerfreigrenze ab 1. Juli 2021

Die Abschaffung der 22 Euro-Steuerfreigrenze für Pakete aus Drittländern soll mit 1. Juli 2021 endgültig geschehen. (Bild: RainerSturm/ pixelio.de) Mit 1. Juli 2021 soll endlich die Steuer-Freigrenze für Online-Bestellungen unter einem Wert von 22 Euro endgültig Geschichte sein. Die Umsetzung laufe auf allen Ebenen, wie Finanzministerium und Handelsverband bestätigen. Somit solle endlich gegen Wettbewerbsverzerrung vorgegangen und für faire Handelsbedingungen für alle Unternehmen gesorgt werden.
Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 21.07.2020 | |  
Editor's ChoiceUpdate! Abschaffung der 22 Euro-Mehrwertsteuerfreigrenze

Vehement: Handelsverband wehrt sich gegen Fristverlängerung

Handelsverband GF Rainer Will plädiert: „Die 22 Euro-Freigrenze ist Gift für unsere Wettbewerbsfähigkeit! Eine gleichzeitige Umsetzung des EU-Mehrwertsteuerpakets und der Abschaffung der 22 Euro Freigrenze in allen Mitgliedstaaten bis spätestens 1. Jänner 2021 ist unumgänglich!“ (Bild: Rainer Sturm/ pixelio.de) Am 1. Jänner 2021 sollte EU-weit die 22 Euro-Mehrwertsteuerfreigrenze abgeschafft werden. Der Handelsverband und die WKÖ Bundessparte Handel setzen sich schon länger dafür ein, dass dieser Zeitpunkt vorverlegt wird. Nun drängen andere EU-Länder darauf, den Termin sogar weiter nach hinten zu verschieben – ein Umstand, der dem Handelsverband nicht gefällt. Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik sagt: „Das wird nicht passieren!“
Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 09.03.2020 | | 6  
Editor's ChoiceDie E&W 4/2019 ist da

Kriminelle E-UST-Vermeidung

Die E&W 4/2019 ist in der Post. Die Lücke bei der Einfuhrumsatzsteuer ist mehr als ein Ärgernis für den gesamten österreichischen Handel. Die Schließung derselben ist deswegen ein zentraler Punkt des Digitalsteuerpakets der Bundesregierung. In der Coverstory für die E&W 4/2019 haben wir recherchiert, warum ausländische Versandhändler geradezu zur Falschdeklaration eingeladen werden. Lesen Sie hier eine kleine Vorschau auf die E&W 4/2019.
Die Branche | Dominik Schebach | 09.04.2019 | |