Elektroaltgeräterichtlinie
Der Beschluss des EU-Parlaments bringt eine Erweiterung der Rücknahmepflicht bei Elektrogeräten. Wird der Fachhandel zur Altstoffsammelstelle degradiert?
Hot!Heute Beschluss im EU-Parlament zur Elektroaltgeräterichtlinie
Elektrogeräte-Recycling: Erleichterung für Elektrohändler?
Neuerungen im Umgang mit Alt-Elektrogeräten bringt die aktuelle Überarbeitung einer EU-Richtlinie, die heute vom Plenum des EU-Parlaments besiegelt wurde und jetzt nur mehr eines formellen Ratsbeschlusses bedarf. Ein wichtiger Punkt für den heimischen Handel ist die Rücknahmeverpflichtung von Altgeräten. Die Richtlinie legt genau fest, welche Geräte von Elektrohändlern auch „0:1”, also ohne gleichzeitigen Kauf eines neuen Gerätes, zurückgenommen werden müssen.



