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Dienstag, 23. April 2024

Elektroaltgeräterichtlinie

Der Beschluss des EU-Parlaments bringt eine Erweiterung der Rücknahmepflicht bei Elektrogeräten. Wird der Fachhandel zur Altstoffsammelstelle degradiert?

Hot!„Alles andere als pragmatisch”

Klaus gegen neue Schrott-Richtlinie

Da lacht er noch, der Alexander Klaus. Bezüglich Elektroschrott-Regelung stehen ihm aber sprichwörtlich die Haare zu Berge. „Es ist eine Frechheit. Der neue Beschluss des EU-Parlaments bezüglich der Elektroschrott-Regelung (E&W Online berichtete) erhitzt die Gemüter. „Das ist alles andere als ein pragmatischer Ansatz", so Red Zac-Vorstand Alexander Klaus im Gespräch mit E&W. „Oder sollen die Händler mit dem Maßband die Geräte und ihr Geschäftslokal abmessen? Der EFH darf nicht zum Elektroschrott-Ablag…
Hintergrund | Die Redaktion | 24.01.2012 | |  
Hot!Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte

Krejcik hofft auf Ausnahme

Da in Österreich schon ein funktionierendes Sammelsystem existiert, hofft Wolfgang Krejcik auf eine Ausnahme für Österreich. Erwartungsgemäß hat das EU-Parlament die Rücknahmepflicht für Elektrogeräte beschlossen. Demnach müssen Handelsunternehmen mit mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von bis zu 25 cm vom Konsumenten zurücknehmen, auch wenn sie dabei kein Neugerät verkaufen (0:1-Regelung). Wolfgang Krejcik, Obmann des Bundesgremiums des Elektro- und Einrichtungsfachhandels hofft allerdings, dass diese neue Erweiterung der Rücknahmepflic…
Hintergrund | Dominik Schebach | 20.01.2012 | |  
Hot!Heute Beschluss im EU-Parlament zur Elektroaltgeräterichtlinie

Elektrogeräte-Recycling: Erleichterung für Elektrohändler?

Eine gemischte Gesamtbilanz zieht Stephan Schwarzer, WKÖ-Abteilungsleiter für Umwelt- und Energiepolitik, bezüglich der neuen Elektroaltgeräte-Richtlinie. Neuerungen im Umgang mit Alt-Elektrogeräten bringt die aktuelle Überarbeitung einer EU-Richtlinie, die heute vom Plenum des EU-Parlaments besiegelt wurde und jetzt nur mehr eines formellen Ratsbeschlusses bedarf. Ein wichtiger Punkt für den heimischen Handel ist die Rücknahmeverpflichtung von Altgeräten. Die Richtlinie legt genau fest, welche Geräte von Elektrohändlern auch „0:1”, also ohne gleichzeitigen Kauf eines neuen Gerätes, zurückgenommen werden müssen.
Hintergrund | Die Redaktion | 19.01.2012 | |