Recht im Handel – Handeln im Recht
Corona – eine juristische Bilanz
Zu Redaktionsschluss sind bezüglich Corona nahezu alle Maßnahmen aufgehoben worden. In sogenannten sensiblen Bereichen, dem Lebensmittelhandel und ähnlicher Branchen, die im Wesentlichen auch während der Lockdowns berechtigt waren, offenzuhalten, besteht nach wie vor Maskenpflicht. Wie es im Herbst weitergeht, darf man wohl als unklar bezeichnen, immerhin wurde kürzlich das COVID-Maßnahmengesetz bis Ende Juni 2023 verlängert, auf dessen Basis der Ges…