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Gerichtlicher Vergleich zwischen A1 und dem Schutzverband
Keine „Mitternachtsverkäufe“ mehr
Nachdem A1 im März den Verkauf des neuen iPads zu mitternächtlicher Stunde gestartet hatte, flatterte beim Netzbetreiber eine UWG-Klage wegen Nicht-Beachtung der gesetzlichen Öffnungszeiten ins Haus. Nun wurde die Angelegenheit mit einem Vergleich am Handelsgericht Wien geschlossen.
Gerichtlicher Vergleich zwischen A1 und dem Schutzverband
Keine „Mitternachtsverkäufe“ mehr
Nachdem A1 im März den Verkauf des neuen iPads zu mitternächtlicher Stunde gestartet hatte, flatterte beim Netzbetreiber eine UWG-Klage wegen Nicht-Beachtung der gesetzlichen Öffnungszeiten ins Haus. Nun wurde die Angelegenheit mit einem Vergleich am Handelsgericht Wien geschlossen.






