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Samstag, 18. Mai 2024
LTE-Frequenzen

VwGH lehnt T-Mobile-Beschwerde ab

Telekom | Dominik Schebach | 11.12.2014 | |  Archiv
Es ist eine Enttäuschung für T-Mobile CEO Andreas Bierwirth. Der VwGH hat die LTE-Frequenzvergabe bestätigt. Es ist eine Enttäuschung für T-Mobile CEO Andreas Bierwirth. Der VwGH hat die LTE-Frequenzvergabe bestätigt.

Das Ergebnis des Vergabeverfahrens für die LTE-Frequenzen wurde nun vom VwGH bestätigt – endlich. Die Beschwerde von T-Mobile gegen die exorbitant hohen Lizenzgebühren hat damit keinen Erfolg. Das ist ein Rückschlag für den Betreiber, andererseits herrscht damit nun so weit Rechtssicherheit, sodass der weitere LTE-Netzausbau zügig vorangehen kann.

„Wir bedauern natürlich diese Entscheidung. Jedoch haben wir schon bei Einbringung unserer Beschwerde betont, dass wir zwar mit dem Umfang der ersteigerten Frequenzen zufrieden sind, nicht jedoch mit den exorbitanten Lizenzgebühren, die aus unserer Sicht aufgrund gravierender Verfahrensmängel zustande gekommen sind“, kommentierte T-Mobile CEO Andreas Bierwirth die Entscheidung. „Die österreichischen Frequenznutzungsentgelte sind und bleiben absoluter EU-Rekord. Sie betragen mehr als das Fünffache als in Deutschland und das Vierfache der Schweizer Entgelte. Da diese enorme Belastung die Investitionsfähigkeit der Telekom-Industrie in Österreich gefährdet, haben wir uns seinerzeit trotz positiver Frequenzausstattung zur Beschwerde wegen Verfahrensmängel entschlossen.“

T-Mobile hatte bei der Auktion für die LTE-Frequenzen im 800, 900 und 1800 MHz-Spektrum insgesamt 654 Mio Euro gezahlt. Dabei können die Frequenzen im 900 und 1800 MHz-Bereich erst ab 2016 bzw 2018 und 2020 genutzt werden. Bereits jetzt kann T-Mobile die meisten Städte Österreichs mit mobilem Breitband im Bereich von 2600 MHz versorgen. Auch hat der Betreiber trotz der Beschwerde schon den LTE-Netzausbau vorangetrieben. Dabei liegen dieses Jahr und für 2015 der Schwerpunkt auf der Versorgung ländlicher Regionen sowie der Verbesserung der Indoor-Versorgung.

Rechtssicherheit

Die Entscheidung des VwGH war immer wieder verschoben worden. Der positive Aspekt des jetzigen Spruchs des VwGH ist, dass die Auktion nicht wederholt werden muss. Auch im Finanzministerium wird man wohl aufatmen, muss man doch die insgesamt 2 Mrd Euro, dei für die Frequenzen eingenommen wurden, nicht an die Betreiber zurücküberweisen. Andererseits herrscht aber auch für den weiteren Ausbau der LTE-Netze Rechtssicherheit. Im Gegenzug drängt Bierwirth nun allerdings auch auf die zügige Umsetzung der Breitband-Förderung.  

„Nachdem mit dieser Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs die Regierung Rechtssicherheit hat, erwarten wir eine rasche Umsetzung der Breitbandförderung„, erklärte Bierwirth. „Insbesondere Mobilfunk und die dafür nötigen Glasfaser-Anbindungen sollten in den nächsten Jahren forciert werden. Denn dies bringt sehr rasch leistungsfähige Versorgung auch in Gebiete, die mit Leitungen nur schwer, langsam und teuer zu erschließen sind. Die Förderung soll auch dazu genutzt werden, Schülerinnen und Schüler das enorme Potenzial vernetzter Schulen und Klassenzimmer für den Unterricht individuell zugänglich zu machen. Hier hat Österreich großen Aufholbedarf.

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