Telekom-Kommentar E&W 6/2022
Mehr Wettbewerb
Es ist eine bisher wenig beachtete Folge des neuen Telekommunikationsgesetzes von 2021, aber das neue Gesetzeswerk schafft die Voraussetzung für einen leichteren Anbieterwechsel. Genauer gesagt, jener Teil des TKG, welcher nun mit 1. Mai in Kraft getreten ist. Denn nun löst der Antrag auf Rufnummern-Mitnahme, samt Abschluss eines neuen Vertrags, automatisch eine Kündigung beim bestehenden Mobilfunkanbieter aus – außer der Kunde entscheidet sich akti…