Hintergrundkommentar E&W 5/2026
Erwartungsmanagement
Viele Änderungen kommen schleichend daher. Man redet über sie, diskutiert Vor- und Nachtteile, aber so richtig beschäftigen wir uns als Branche mit der Materie nicht. Eine dieser Änderungen, die auf uns zukommt, ist das „Recht auf Reparatur“ (siehe E&W 5/2026, Seite 24). Der Gesetzesentwurf des zuständigen Justizministeriums liegt nun vor und soll bis Ende Juli beschlossen werden.