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Freitag, 3. Mai 2024
Urteil des EuGH „sehr enttäuschend”

Energielabel: Dyson blitzt mit Klage ab

Hausgeräte | Wolfgang Schalko | 11.11.2015 | | 1  Archiv
©Dyson ©Dyson

Weil man die Testbedingungen als unrealistisch erachtete, hatte Staubsaugerhersteller Dyson gegen die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern in der EU geklagt – und ist mit dieser Klage gescheitert. Die EU-Richtlinie zum Test mit leeren Staubsaugerbeuteln sei rechtens, entschied der Europäische Gerichtshof.

Dyson sah seine beutellosen Staubsauger durch die Prüfrichtlinie diskriminiert: Während bei diesem Verfahren der Energieverbrauch immer gleich bleibe, ortete Dyson in Tests mit leerem Beutel eine Täuschung der Verbraucher. Denn bei Beutelsaugern könne wegen der erhöhten Saugleistung mit vollerem Schmutzbeutel der Energiebedarf steigen – von den angegebenen 750 Watt auf bis zu 1600 Watt.

Das Gericht räumte nun ausdrücklich ein, dass „die Saugleistung und die Energieeffizienz eines Staubsaugers mit vollem Behälter wegen der Staubansammlung geringer sind“. Das von der EU-Kommission gewählte Testverfahren mit leeren Beuteln sei aber rechtens, weil es keine Test mit vollen Beuteln gebe, die „zuverlässig, genau und reproduzierbar sind“. Selbst Dyson habe solch einen zuverlässigen Test nicht nachweisen können. Hintergrund der Auseinandersetzung: Ab 2017 dürfen EU-weit keine Staubsauger mit einem Verbrauch von mehr als 900 Watt verkauft werden.

Herbe Enttäuschung

Bei Dyson zeigte man sich ob des Urteils nicht gerade erfreut, will sich aber auch noch nicht geschlagen geben: „Der EuGH unterstützt Testverfahren, die nicht einmal versuchen, realistische Anwendungsbedingungen zu simulieren und deshalb für Verbraucher irreführend sind. Das ist sehr enttäuschend, insbesondere mit Blick auf die Diskussionen der vergangenen Wochen. Die von den Richtern als ‚unzuverlässig‘ angesehene Testmethode mit vollem Staubbeutel wurde von der Normungsorganisation International Electronical Commission bereits vor zehn Jahren entwickelt und wird seitdem von Herstellern ebenso wie von Verbraucherstiftungen weltweit angewandt. Uns ist kein Fall bekannt, in dem die ‚Verlässlichkeit, Wiederholbarkeit und Genauigkeit‘ des Verfahrens angezweifelt worden wären. Wir halten an unserer Einschätzung fest, dass die von der Kommission entwickelten und nun vom EuGH bestätigten Testverfahren nicht die Interessen der Konsumenten widerspiegeln. Wir werden weiterhin für solche Verfahren kämpfen, die das tun.“

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Kommentare (1)

  1. Viel Lärm um nichts

    Dyson sollte mal vor der eigenen Türe kehren und akustisch erträgliche Geräte produzieren.
    Egal ob Sauger oder Händepuster, die sind unerträglich laut!

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