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Mittwoch, 22. Mai 2024
Größte Sicherheit bei Zutrittskontrollanlagen

Neue OVE-Richtlinie R 10

E-Technik | Wolfgang Schalko | 08.03.2016 | |  Archiv

Zutrittskontrollanlagen sorgen anhand festgelegter Regeln dafür, dass nur berechtigte Personen zu Gebäuden, einzelnen Räumen oder geschützten Arealen Zugang erhalten. Sie erfüllen somit neben Alarmanlagen eine wichtige Funktion zur Sicherung von Hab und Gut ebenso wie geistigem Eigentum. In seiner neuen OVE-Richtlinie R 10 „Alarmanlagen – Zutrittskontrollanlagen“ legt der Österreichische Verband für Elektrotechnik Mindestanforderungen an Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Zutrittskontrollanlagen (ZKA) fest.

Demnach garantieren ZKA der Risikoklassen Privat/Standard, Gewerbestandard-Nieder oder Gewerbestandard-Hoch, Werteschutz und Hochsicherheit jeweils maximale Sicherheit, vorausgesetzt, dass solche Anlagen nach dieser Richtlinie geplant sind und außerdem ausschließlich Anlagenteile, die der jeweiligen Europanorm entsprechen, verwendet werden. Weitere Bedingung ist die Herstellung der ZKA unter den anerkannten Regeln der Technik durch eine Errichterfirma, die die Auflagen der österreichischen Gewerbeordnung erfüllt.

Die OVE-Richtlinie R 10 wurde von einer Arbeitsgruppe mit Vertretern des VSÖ Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs, der Elektroinnung, Errichterfirmen und Herstellern gemeinsam erarbeitet und ist am 1. März 2016 erschienen. Sie kann ab sofort im OVE-Webshop unter www.ove.at/shop als PDF um 40,- Euro (exkl. MwSt.) heruntergeladen bzw. als Papierversion um 50,- Euro (exkl. MwSt.) bestellt werden.

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