Registrierkasse: Rechtzeitig Bestellung für Straffreiheit dokumentieren
Im heutigen e-Insider stellt das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels ein Musterformular vor. Damit kann man zumindest die rechtzeitige Beauftragung bestätigen, wenn man noch keine Registrierkasse hat.Das Thema Registrierkassen und Belegerteilungspflicht wird heiß, wie das Bundesgremium des Elektro- und Einrichtungsfachhandels in seinem letzten e-Insider mitgeteilt hatte. Bis zum 31. März 2017 läuft die Frist zur vollständigen Umsetzung der Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Straffreiheit gibt es nur bei einer rechtzeitigen Bestellung des Systems bis Mitte März. Zur besseren Dokumentation ebendieser hat das Bundesgremium nun ein entsprechendes Musterformular entwickelt.
Das Ende der Frist naht, aber viele Unternehmen werden auch am 1. April ohne funktionierende Registrierkasse sein. Eine Fertigstellung der vielen Aufträge ist einfach nicht möglich. Mit dem heute vom Bundesgremium veröffentlichten Musterformular kann aber zumindest die rechtzeitige Beauftragung bestätigt werden. Damit sollte der Beweis bei einer Prüfung durch die Finanzbehörden erleichtert werden.
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