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Freitag, 3. Mai 2024
Es geht ums Papier

„Infoservice Telekomrechnung“ startet

Telekom | Dominik Schebach | 18.12.2018 | |  Archiv

Die Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Dezember 2018 hat eine Neuregelung für Rechnungen bei Telefon-, Mobilfunk- und Internet-Verträgen gebracht. Die Online-Rechnung ist ab sofort Standard. Allerdings haben die Kunden weiterhin Anspruch auf eine kostenlose Rechnung auf Papier. Über die am häufigsten gestellten Fragen können sich Kunden nun mithilfe des neuen „Infoservice Telekomrechnung“ informieren.

Träger ist das „Österreichische Institut für angewandte Telekommunikation“ (ÖIAT), das u.a. auch das österreichische E-Commerce Gütesiegel entwickelt hat. Unterstützt wird das Institut vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz. Das Infoservice Telekomrechnung informiert Konsumentinnen und Konsumenten über Änderungen rund um die Telekom-Rechnung. Dabei hofft man beim Infoservice durchaus auf Feedback aus der Praxis. „Neben Tipps und Antworten zu häufigen Fragen sind Konsumentinnen und Konsumenten auch selbst eingeladen, Erfahrungen und Fragen an das Infoservice Telekomrechnung zu melden. Damit kann das Infoservice laufend erweitert werden“, erklärte dazu Bernhard Jungwirth, Leiter des Infoservice und ÖIAT-GF.

Der neue Rahmen

Anbieter und damit der Handel müssen Konsumentinnen und Konsumenten bei Vertragsabschluss nicht mehr ausdrücklich fragen, ob sie wahlweise eine Online-Rechnung oder eine Papierrechnung möchten. Sie erhalten nun automatisch eine elektronische Rechnung. Einzige Ausnahme: Falls der Vertrag keinen Internetzugang beinhaltet (z. B. bei Sprachtelefonie), wird eine Papierrechnung ausgestellt. 

Wer zukünftig bei einem neuen Vertrag eine Papierrechnung erhalten will, der muss dies seinem Anbieter bekanntgeben – entweder gleich bei Vertragsabschluss oder über die Kundenhotline. Die Papierrechnung bleibt allerdings weiterhin kostenlos.

Wichtig für die Kunden: Die Rechnung muss als E-Mail zugestellt werden. In der Regel erhalten Kundinnen und Kunden ein leicht les- und speicherbares PDF-Dokument. An welche E-Mail-Adresse die Rechnung zugestellt werden soll, können Konsumentinnen und Konsumenten selbst festlegen. Es reicht jedenfalls nicht aus, die Online-Rechnung ausschließlich im Kundenkonto auf der Website zur Verfügung zu stellen. 

Falls ein Anbieter einen bestehenden Vertrag von Papierrechnung auf Online-Rechnung umstellen möchte, muss er seine Kundinnen und Kunden darüber informieren. Man hat aber das Recht jederzeit wieder auf eine kostenlose Papierrechnung zu wechseln.

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