@-Insider: COVID-19 Präventionskonzept für Handelsbetriebe
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Lesen Sie hier den vollständigen @-Insider:
Ab 1. April 2021 haben Betreiber von Betriebsstätten mit mehr als 51 Arbeitnehmern basierend auf einer Risikoanalyse ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen (4. Novelle zur 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung).
Das Vorliegen der erforderlichen Personenzahl ist im Hinblick auf die konkrete Betriebsstätte zu beurteilen.
Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere zu enthalten:
• spezifische Hygienevorgaben,
• Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion,
• Risikoanalyse,
• Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen,
• Regelungen für Mitarbeiter- und Kundenströme,
• Entzerrungsmaßnahmen, wie Absperrungen und Bodenmarkierungen.
Der Betreiber hat die Einhaltung dieser Bestimmungen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.
Als Service für Handelsbetriebe wurde das Musterpräventionskonzept für Betriebsstätten mit mehr als 51 Arbeitnehmern in der Checkliste (hier, ab Seite 7 – Anlage 2) um einige Punkte ergänzt, die für den Handel spezifisch sind. Sie finden dieses ergänzte Konzept auch auf der Website der Bundessparte Handel.
Alle wichtigen Infos werden wie üblich auch auf der Corona-Infoseite der WKÖ laufend aktualisiert.
Euer Bundesgremialobmann
Robert Pfarrwaller
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