PV Austria: Gericht bestätigt unzulässige Verrechnung eines Netzbetreibers
(© PV Austria) Seit beinahe zwei Jahren laufen Gespräche zwischen unterschiedlichen Institutionen und Politik zur korrekten Verrechnung der Netzzutrittspauschale neuer PV-Anlagen. Ein nun vorliegendes Gerichtsurteil des Handelsgerichts Wien hat in einem konkreten Fall entschieden, dass der Netzbetreiber eine bereits einmal bezahlte Anschlussleistung kein zweites Mal in Rechnung stellen darf, wenn eine PV-Anlage angeschlossen wird und der Netzanschluss unverändert bleibt.Ein Rechtsgutachten des Bundesverbands Photovoltaic Austria (PV Austria) bestätigte zwar bereits die vermeintlich eindeutige Sachlage der nur einmaligen Kostenverrechnung – ein Gutachten der Netzbetreiber stand dem aber entgegen. Für weitere Unsicherheit sorgte ein Leitfaden der E-Control der wiederum die Auslegung der Netzbetreiber teilt. Nun hat das Handelsgericht Wien in einem konkreten Fall in einem erstinstanzlichen Urteil entschieden, dass der Netzbetreiber eine bereits einmal bezahlte Anschlussleistung – bspw. für den Strombezug – kein zweites Mal in Rechnung stellen darf, wenn eine PV-Anlage angeschlossen wird und der Netzanschluss unverändert bleibt. Es bestätige somit die Erst-Entscheidung der Regulierungskommission der E-Control, und das Gutachten des PV-Branchenverbands.
„Wichtiger Schritt“
„Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt in Richtung Fairness und Transparenz. Seit der Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) im Juni 2021 wurde die PV-Branche mit der Frage der Berechnung der Netzanschlussgebühren alleine gelassen. Nun gibt es ein Gerichtsurteil das wegweisend ist.“, so Vera Immitzer, Geschäftsführerin des PV Austria.
Ausgelöst wurde dieser Rechtsstreit von einem großen PV-Anlagenbetreiber, der Flughafen Wien AG, der sich aufgrund der Gesetzeslage und der vorliegenden Entscheidung der Regulierungskommission der E-Control gegen die Doppelverrechnung weigerte. Der Netzbetreiber klagte die Kosten daraufhin vom Anlagenbetreiber ein. Der Anlagenbetreiber bekam nun in erster Instanz recht, dass eine Doppelverrechnung unzulässig ist. Das Urteil des Handelsgerichts Wien ist noch nicht rechtskräftig. Ob seitens des Netzbetreibers das Urteil akzeptiert wird, oder doch ein Einspruch gegen das Urteil erfolgt, sei noch offen. Zwei weitere Fälle zur Verrechnung der Netzzutrittspauschale sind bei den zuständigen Landesgerichten noch im Laufen, wie der Bundesverband mitteilte.