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Donnerstag, 4. Juli 2024
Gerichtlicher Vergleich zwischen A1 und dem Schutzverband

Keine „Mitternachtsverkäufe“ mehr

Hintergrund | Wolfgang Schalko | 30.07.2012 | | 2  Archiv

Nachdem A1 im März den Verkauf des neuen iPads zu mitternächtlicher Stunde gestartet hatte, flatterte beim Netzbetreiber eine UWG-Klage wegen Nicht-Beachtung der gesetzlichen Öffnungszeiten ins Haus. Nun wurde die Angelegenheit mit einem Vergleich am Handelsgericht Wien geschlossen.   

Den Anstoß für die Klage des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb hatten „Mitternachts-Verkäufe“ in mehreren A1-Shops gegeben, die trotz vorangegangener Hinweise auf deren Gesetzwidrigkeit durchgezogen worden waren. Im nun erzielten Vergleich verpflichtet sich A1, „es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen, zu Zeiten außerhalb der gesetzlichen Offenhaltezeiten an Werktagen Verkaufsstellen offen zu halten, Waren zu verkaufen, Bestellungen entgegenzunehmen und/oder ein derartiges Offenhalten anzukündigen, soweit es nicht die Ausübung von Tätigkeiten betrifft, hinsichtlich derer gesetzliche Ausnahmevorschriften bestehen.“ 

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Kommentare (2)

  1. Strafe?

    Gibt’s keine, gestraft werden nur die Kleinen…
    Und selbst wenn gestraft worden wäre? Wieviel hätten die wohl bezahlen müssen? Eben.

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