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Freitag, 26. April 2024
Kostenbeschränkung – weniger Beschwerden zu mobilen Datendiensten

Erfolgreich gegen „Shocking Bills“

Telekom | Dominik Schebach | 07.02.2013 | Downloads | |  Archiv
RTR-GF Georg Serentschy zieht eine erfolgreiche Bilanz zur Kostenbeschränkung von Datendiensten: Die Streitschlichtungsfälle gingen um 50% zurück. RTR-GF Georg Serentschy zieht eine erfolgreiche Bilanz zur Kostenbeschränkung von Datendiensten: Die Streitschlichtungsfälle gingen um 50% zurück.

Vergangenen Mai hat die RTR ihre Verordnung zur Kostenbeschränkung bei Datendiensten erlassen. Jetzt hat die Regulierungsbehörde erstmals Bilanz gezogen, mit einem erfreulichen Ergebnis: Die Streitschlichtungsfälle wegen sogenannter „Shocking Bills“ sind um 50% zurückgegangen.

Mit dem Boom von Smartphones und mobilem Breitband sind auch die Beschwerden zu überhöhten Datenrechnungen nach oben geschossen. Nach mehreren in den Medien prominent vertretenen Fällen, wurde vergangenes Jahr die RTR aktiv und hat ihre Kostenbeschränkungsverordnung (KostbeV) erlassen. Damit wurden die Betreiber zu Warnungen verpflichtet, bevor der Kunde sein inkludiertes Datenvolumen aufbraucht bzw wenn er ein Überschreitungsentgelt von 30 Euro erreicht. Die Warnung erfolgt beispielsweise durch eine SMS. Wenn 60 Euro an Überschreitungsentgelten angefallen sind, muss der Mobilfunkbetreiber den Anschluss sperren oder die Bandbreiten beschränken. Mehr als 60 Euro dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung jedoch nicht verrechnet werden.

„Wir haben die Verordnung per 31. Dezember 2012, also nach 8 Monaten, einer Evaluierung unterzogen – das Ergebnis ist höchst erfreulich und kann sich sehen lassen. Während im Jahr 2011 2.327 von 5.470 bei der RTRGmbH eingebrachten Streitschlichtungsfälle mobile Datendienste betrafen, kam es im Jahr 2012 zu einer Halbierung auf 1.175“, gibt Dr. Georg Serentschy, GF  der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekom und Post, Zahlen aus dem Evaluierungsbericht zur Kostenbeschränkungsverordnung bekannt. „Besonders auffällig ist der drastische Rückgang der Streitschlichtungsfälle zu mobilen Datendiensten ab Juni 2012 – da haben die Schutzmaßnahmen der Kostenbeschränkungsverordnung positive Auswirkungen gezeigt.“

Downloads
Eine erste Bewertung der Kostenbegrenzungs-Verordnung durch die RTR
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