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Samstag, 27. April 2024
Abschlagszahlungen bei Mobilfunkverträgen gesetzwidrig

VKI gewinnt gegen T-Mobile

Telekom | Dominik Schebach | 22.02.2013 | |  Archiv
Der VKI hat die Abschlagszahlungen der Mobilfunkbetreiber im Visier. In einem ersten Verfahren gegen T-Mobile erhielten die Konsumentenschützer nun Recht. (Foto: Thorben Wengert/PIXELIO/www.pixelio.de) Der VKI hat die Abschlagszahlungen der Mobilfunkbetreiber im Visier. In einem ersten Verfahren gegen T-Mobile erhielten die Konsumentenschützer nun Recht. (Foto: Thorben Wengert/PIXELIO/www.pixelio.de)

Der VKI hat in erster Instanz eine Verbandsklage gegen T-Mobile gewonnen. Es geht um vereinbarte „Abschlagszahlungen von 80 Euro“, wenn der Kunde einen Mobilfunkvertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer kündigt. Das Handelsgericht Wien hat nun diese Klausel für gesetzwidrig erklärt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, dann müsste der Betreiber diese Gebühr zurückerstatten.

Wenn ein Kunde seinen Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer aufkündigt, dann muss er bei allen Anbietern die Grundentgelte bis zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer weiterzahlen. Das soll vor allem auch die Handystützungen wieder hereinbringen. T-Mobile hat allerdings in seinen AGB eine zusätzliche „Abschlagszahlung“ von 80 Euro für zusätzliche Vorteile (Endgerätestützung, Gesprächsgutschrift) vorgesehen.

Nach Ansicht des Gerichts sei diese Klausel „überraschend und nachteilig“ für den Endkonsumenten.  Ein Verbraucher würde nicht damit rechnen, dass er bei vorzeitiger Kündigung – trotz Fortzahlung der Grundentgelte – höhere Kosten hätte, als wenn er den Vertrag erst zum Ende der Mindestvertragsdauer aufkündigt. Die Klausel gilt daher als nicht vereinbart.

Das HG Wien sieht die Klausel aber auch als „gröbliche Benachteiligung“ der Verbraucher an. Es bestünde ein auffallendes Missverhältnis zwischen den vergleichbaren Vertragspositionen des vorzeitig Kündigenden und des zum Ende der Mindestvertragsdauer kündigenden Verbrauchers. Interne Kalkulationen des Betreibers könnten solche Entgelte nicht rechtfertigen. Die Klausel ist daher auch gesetzwidrig und unwirksam. Von dem Urteil nicht betroffen sind Kündigungen wegen Entgelt- und AGB-Änderungen. Diese waren immer schon kostenlos.

Urteil mit Signalwirkung

Der VKI misst dem Urteil einiges an Bedeutung zu. „Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Branche, auf diese Strafentgelte sofort zu verzichten. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, sind diese zu Unrecht kassierten Entgelte auch an die betroffenen Ex-Kunden zurückzuzahlen“, sagt Mag. Maria Ecker, zuständige Juristin im VKI.

Laut Ecker sind aber nicht nur die Abschlagszahlungen dem VKI ein Dorn im Auge. Auch die relativ langen Kündigungsfristen bei Mobilfunkverträgen stoßen bei den Konsumentenschützern auf Kritik. „Auch diese langen Bindungsfristen halten wir jedenfalls für wenig verbraucherfreundlich und für eine Behinderung des Wettbewerbes in der Mobilfunkbranche“, so Mag. Ecker. Man kann also ein weiteres Verfahren des VKI gegen die Mobilfunker erwarten.

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