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Teilerfolg für die PV-Industrie

E-Technik | Wolfgang Schalko | 08.03.2013 | |  Archiv

„Das ist der erste wichtige Schritt im Kampf der europäischen Solarindustrie gegen chinesische Dumpingimporte", erklärte Robert Kanduth, Vorstand der KIOTO Photovoltaics – laut eigenen Angaben Österreichs größter PV-Modul-Produzent. Anlass zur Freude gab die EU-Kommission: Diese hatte am 5. März im Rahmen des laufenden Antidumping- bzw. Antisubventionsverfahrens beschlossen, ab 6. März PV-Einfuhren aus China zollamtlich zu erfassen. Sollte die von der Industrieinitiative EU ProSun eingereichte Handelsbeschwerde positiv entschieden werden, könnten die dann festgelegten Einfuhrzölle auch rückwirkend eingehoben werden.

Und genau dieses unkalkulierbare Risiko spielt den europäischen Herstellern in die Hände: „Ab sofort trägt jeder, der chinesische PV-Module in die EU importiert, das Risiko, rückwirkend Einfuhrzölle in unbestimmter Höhe zu zahlen. Seriös arbeitende Unternehmen werden das nicht kalkulierbare Risiko von rückwirkenden Einfuhrzöllen nicht in Kauf nehmen und sich hoffentlich wieder auf europäische Qualitätsprodukte fokussieren. Ein erster Sieg im Kampf David gegen Goliath ist erreicht“, gab sich Robert Kanduth erleichtert.

Zum Vergleich: Die USA verhängten bereits im Jahr 2012 Antidumpingzölle auf Solarprodukte aus China – zwischen 24% und 255%(!). Da auch dort eine Rückwirkung möglich war, führte dies unmittelbar zu einem Rückgang von Dumpingimporten aus China – was dem Wachstum des Solarmarktes in den USA 2012 aber trotzdem nicht entgegenstand.

Auf einen ähnlichen Effekt hoffen die europäischen Hersteller: Importeure von Solarstrommodulen, Solarzellen und Solarwafern müssen ab sofort beim Zoll angeben, ob die Produkte aus China eingeführt wurden oder maßgeblich in China gefertigt worden sind. Auf so registrierte Produkte kann gegebenenfalls rückwirkend beim Importeur ein Zoll erhoben werden. Spätestens Anfang Juni wird die EU-Kommission eine vorläufige Entscheidung über Antidumpingmaßnahmen treffen. Werden Zölle eingeführt, können diese bis zu 90 Tage rückwirkend, also ab März, erhoben werden.

 

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