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Donnerstag, 2. Mai 2024
AK über das EuGH Urteil zur Akteneinsicht

Meilenstein im Kampf gegen Preiskartelle?

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 10.06.2013 | |  Archiv
Bisher war die Akteneinsicht nur mit Zustimmung auch der Kartellanten möglich. Der EuGH kippte diese österreichische Regelung nun und die AK drängt auf rasche Umsetzung im Sinne der geschädigten Konsumenten. (Foto: I. Rasche/ PIXELIO/ www.pixelio.de) Bisher war die Akteneinsicht nur mit Zustimmung auch der Kartellanten möglich. Der EuGH kippte diese österreichische Regelung nun und die AK drängt auf rasche Umsetzung im Sinne der geschädigten Konsumenten. (Foto: I. Rasche/ PIXELIO/ www.pixelio.de)

Der Europäische Gerichtshof hat nun dem Antrag eines Verbandes auf Akteneinsicht in den österreichischen Kartellgerichtsakt im Falle des Chemiekartells Recht gegeben. „Diese Entscheidung ist ein Meilenstein im Kampf gegen Preiskartelle", sagt eine Wettbewerbsrecht-Expertin der Arbeiterkammer.

Die AK-Expertin für Wettbewerbsrecht Ulrike Ginner erklärt: „Nur wenn auch Geschädigte, etwa Konsumenten, das volle Informationsrecht bekommen, können ihre Ansprüche auch wirksam eingeklagt werden. Bisher ist in Österreich eine Akteneinsicht nur mit Zustimmung derer möglich, die wegen Preisabsprachen vor Gericht stehen. Das wird sich mit dem EuGH-Urteil ändern. Die Justizministerin muss jetzt rasch dafür sorgen, dass dieses wichtige Recht der Konsumenten auch in Österreich umgesetzt wird.“ Die Arbeiterkammer hatte dieses Recht auf Transparenz im Sinne der Konsumenten schon lange gefordert.

Unternehmen, die gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und Konsumenten und auch andere Unternehmer schädigen, sollen künftig auch damit rechnen müssen, dass private Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden können. „Das ist auch ein wichtiger Beitrag um Preisabsprachen schon im Vorhinein zu verhindern. Denn wenn Schadenersatzansprüche der Konsumenten drohen, dürften Kartellabsprachen für die Unternehmen unattraktiver werden“, so Ginner. Mit diesem Urteil hat der EuGH der AK Recht gegeben: „In Österreich muss die Transparenz verbessert werden. Wer sich auf Kartelle einlässt, darf nicht mehr länger vor Akteneinsicht geschützt werden.“

Forderung

Die AK verlangt umgehend eine gesetzliche Anpassung des Kartellgesetzes an das EuGH-Urteil. Der Gesetzgeber müsse das „rigide“ Akteneinsichtsverbot aufheben. „Es müssen außerdem Regelungen geschaffen werden, wenn Kartellabsprachen zu Streuschäden, also zu relativ kleinen Schäden für den Einzelnen führen, die aber zB bei den jüngsten Lebensmittel-Kartellen Millionen Konsumenten geschädigt haben. Das können sehr große Gesamtschäden sein. Es ist nicht einzusehen, dass Unternehmen solche Kartell-Aufschläge einfach behalten dürfen und mit einer relativ geringen Strafe davonkommen. Hier muss der Gesetzgeber ein geeignetes Instrument für die Abschöpfung der Bereicherung zur Verfügung stellen. Diese Gelder müssen für Konsumentenschutzzwecke verwendet werden“, so die Forderung der Arbeiterkammer.

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