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Sonntag, 19. Mai 2024
Landgericht Düsseldorf bestätigt: Bosch darf mit Tiger-Spot werben

Dyson gegen Bosch: Antrag auf einstweilige Verfügung zurückgewiesen

Hausgeräte | Die Redaktion | 21.11.2013 | | 1  Archiv
Dyson hat das Nachsehen: Richtigkeit der Produktaussage im TV-Spot zum Bosch Relaxx’x ProSilence 66 wurde im Staubsaugtest vor Gericht glaubhaft gemacht. (Foto: Bosch) Dyson hat das Nachsehen: Richtigkeit der Produktaussage im TV-Spot zum Bosch Relaxx’x ProSilence 66 wurde im Staubsaugtest vor Gericht glaubhaft gemacht. (Foto: Bosch)

Kann der Relaxx’x ProSilence 66 Staubsauger von Bosch die im Spot gezeigten Blätter auch wirklich wegsaugen? „Da ein Mitbewerber daran zweifelte, kam es am Düsseldorfer Landgericht zu einem Prozess, der jetzt entschieden wurde: Im schriftlichen Urteil wies das Gericht den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen den TV-Spot für den Bosch Relaxx’x ProSilence 66 zurück”, so Bosch in einer Aussendung. Beim von Bosch nicht näher genannten Mitbewerber handelt es sich um Dyson, den Spezialist der Beutellosen.

Wie elektro.at berichtete, läuft der TV-Spot von Bosch mit dem schlafenden Tiger zum Thema beutelloses Staubsaugen. Dyson stellte dagegen einen Antrag auf einstweilige Verfügung. Der Vorwurf: Mit einer Werbung für seinen beutellosen Staubsauger führe Bosch den Verbraucher in die Irre, denn in dem Spot saugt ein Mann neben einem schlafenden Tiger sogar lose Blätter eines Ficus Benjamina auf. „Ein Mitbewerber wollte diese Filmsequenz verbieten lassen, weil der Bosch Staubsauger diese Blätter angeblich nicht problemlos wegsaugen könnte”, heißt es in einer Aussendung von Bosch.

Das Gericht lehnte es ab, das Verbot einfach nach Aktenlage zu verhängen und verschaffte sich bei der Verhandlung mit einem Staubsaugtest einen eigenen Eindruck. Die vom Mitbewerber angegriffene Szene wurde vor Gericht nachgestellt – allerdings ohne Tiger, versteht sich.

Richterin im Staubsauger-Selbstversuch

Also saugte eine Bosch-Mitarbeiterin ein Häuflein Ficus-Blätter auf, die auf einer (ebenfalls mitgebrachten) Spanplatte lagen. Dann nahm Richterin Johanna Brückner-Hofmann das Bosch-Produkt selbst zur Hand. Ihr Fazit: „Wie im Film.“ Zwar müsse man den Saugkopf leicht anheben und es sei nötig, „öfter über die Blätter zu fahren“. Aber: „Man muss den Staubsauger nicht mit einzelnen Blättern füttern.“ Der Dyson-Anwalt sah das anders: Die Blätter seien hier „ja immer kleiner“ ausgefallen. Auch könne von entspanntem, einmaligem Drüberfahren keine Rede sein: Der Verbraucher werde so „in die Irre geführt“.

Den Selbstversuch werteten die drei Richterinnen aber anders: „So weit ist das vom Spot nicht entfernt“, so die Vorsitzende. Also hat der Eilantrag von Konkurrent Dyson wohl keine Erfolgsaussichten. 

Urteil: Gerät hält, was Werbung verspricht


– weiter lesen auf RP Online: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/staubsauger-dyson-klagt-gegen-bosch-aid-1.3748478 Düsseldorf: Staubsauger: Dyson klagt gegen Bosch

Das schriftliche Urteil bestätigt jetzt, dass das Gerät hält, was die Werbung verspricht und deshalb keine Irreführung vorliegt. Diese Entscheidung erging in einem summarischen Verfahren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Streitwert liegt bei 250.000 Euro.

Doch damit darf Bosch nun weiter mit dem Tiger-Spot werben und seine im Oktober äußerst erfolgreich gestartete TV-Offensive zum beutellosen Staubsaugen fortsetzen.

Noch bis Dezember ist der TV-Spot auf den reichweitenstärksten Sendern zu sehen – mit dem Relaxx’x ProSilence 66 in der Hauptrolle. Der Tiger-Spot ist Teil einer groß angelegten Marketingkampagne, durch die der Hausgerätesteller die Vorzüge beutellosen Staubsaugens an die Konsumenten kommuniziert. Dank der innovativen SensorBaglessTM Technology sind die beutellosen Staubsaugermodelle (Relaxx’x ProSilence 66, Zoo’o ProAnimal, Roxx’x und Runn’n) saugstark, leise und wartungsarm.

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Kommentare (1)

  1. Dyson vs den Rest der Welt

    Wer wurde eigentlich noch nicht von Dyson geklagt? Die nächsten geplanten Klagen werden bereits vorbereitet: gegen die Strohhalmindustrie (zu viel Saugkraft), gegen den Planeten Erde (Design zu ähnlich dem Dyson Ball), gegen die Politiker (zu oft beutellos). Die Anwaltsgagen besser in Händlerspanne investiert, und alles wär gut.

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