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Freitag, 26. April 2024
Die nächste Beschwerde – „Nur durch Neuausschreibung zu sanieren“

Multibandauktion: „Beträchtlicher Schaden für Drei“

Telekom | Dominik Schebach | 27.11.2013 | |  Archiv
Auch 3CEO Jan Trionow will gegen das Ergebnis der Multiband-Auktion Beschwerde einlegen. Auch 3CEO Jan Trionow will gegen das Ergebnis der Multiband-Auktion Beschwerde einlegen.

Nach T-Mobile wird nun auch Drei gegen die Frequenzzuteilung aus der Multiband-Auktion 2013 Beschwerde erheben. Der Betreiber rechnet mit einer Aufhebung der Bescheide, schließlich hätten „Verfahrensfehler zu einem beträchtlichen Schaden für Drei“ geführt, wie es in einer Aussendung des Betreibers heißt.

Drei wird beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und Verfassungsgerichtshof (VfGH) Beschwerde gegen den am 19. November zugestellten Frequenzzuteilungsbescheid aus der Multibandauktion 2013 einbringen. Gleichzeitig wird Drei aufschiebende Wirkung bis zur Entscheidung der Höchstgerichte beantragen.

„Das Auktionsverfahren war formal und inhaltlich rechtswidrig. Drei wurde dadurch beträchtlich geschädigt. Das einfach hinzunehmen, wäre unverantwortlich“, begründet 3CEO Jan Trionow den Schritt des Betreibers. „Unsere Beschwerde gegen die Frequenzvergabe ist daher ein zwingender Schritt im Interesse unseres Eigentümers, unserer Mitarbeiter und unserer Kunden.“

Der 3CEO geht davon aus, dass die schweren Verfahrensmängel zu einer Aufhebung der Bescheide führen werden. Bereits während der Auktion hätte der Betreiber wieder einen Abbruch der Auktion gefordert. Die intransparente Verfahrensordnung und das unverhältnismäßige Design der Auktion war nach Ansicht von Drei auf die Erlösmaximierung ausgerichtet und hat damit gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen. Sprich, auch Drei vertritt die Ansicht, dass der Preis für die Lizenzen nichts mehr mit dem Wert des Spektrums zu tun hat.

Konsultation verweigert

Wie T-Mobile CEO Andreas Bierwirth fährt auch Trionow schwere Geschütze gegen die Telekom Control Kommission auf. Diese hätte es im Vorfeld verabsäumt, schwerwiegende Unklarheiten auszuräumen. Eine vorgeschriebene Konsultation hatte die Behörde als „nicht zweckmäßig“ verweigert. „Vieles hätte man vorab noch korrigieren können. Dass die TKK zudem selektiv Informationsaustausch zum Auktionsdesign nur mit anderen Anbietern zuließ, ist diskriminierend und hatte negative Konsequenzen für das Auktionsergebnis. Jetzt ist das Verfahren nur mehr durch eine Neuausschreibung der Auktion zu sanieren„, so 3CEO Jan Trionow.

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