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Dienstag, 7. Mai 2024
Verschiebung wegen „hackerähnlicher Vorgänge”

OeMAG-Tarifförderung: Neuer Antragstermin am 16. Jänner

E-Technik | Wolfgang Schalko | 09.01.2014 | Downloads | |  Archiv
Die OeMAG zog sich am 2. Jänner den Unmut der vergeblich wartenden Antragsteller zu. Die OeMAG zog sich am 2. Jänner den Unmut der vergeblich wartenden Antragsteller zu.

Hatten knapp vor Weihnachten noch die Tarifkürzungen für Kritik gesorgt, folgte das eigentliche Malheur dann am Tag der Antragsstellung für die Förderung von PV Anlagen über 5 kWp: Die Webserver im ATOS-Rechenzentrum konnten nicht online gehen. Dabei hatte die OeMAG mit dem Antrags-Zeitpunkt am 2.1.2014 um 10 Uhr vormittags für Entspannung sorgen wollen, nachdem dieser im Vorjahr in der Silvesternacht angesetzt war und im Chaos geendet hatte…

Wie man seitens der Abwicklungsstelle OeMAG betonte, sei das System wurde im Laufe des letzten Jahres massiv erweitert und auch im Vorfeld nachweislich erfolgreich getestet worden. Trotzdem konnten am 2. Jänner die Webserver im ATOS Rechenzentrum auf Grund der „hackerähnlichen Vorgänge“ nicht gesichert online gehen. Eine gesetzeskonforme und diskriminierungsfreie Antragsstellung wäre somit nicht möglich gewesen, weshalb sich die OeMAG gezwungen sah, den „Antragszeitpunkt auf Grund sicherheitstechnischer Notwendigkeiten auf den 16.1.2014 zu verschieben“.

Das zweiwöchige Zeitfenster werde vom ATOS Rechenzentrum und vom Softwareprovider smart technologies benötigt, um die Vorfälle des 2. Jänner genau zu analysieren und darauf basierend technische Maßnahmen zu ergreifen, um eine diskriminierungsfreie Antragsstellung am 16. Jänner gewährleisten zu können. Eine genaue Uhrzeit werde man noch bekannt geben. Dabei machte man auch gleich darauf aufmerksam, dass man sich vorbehalte, den Startzeitpunkt wieder zu verschieben, sollten zum nächsten Termin wieder „massive, irreguläre Aktivitäten messbar sein“.

Vorahnung?
Für die ironische Note des Ganzen sorgen die begleitenden Aktivitäten des Bundesverbands Photovoltaic Austria: Dieser hatte anlässlich des Starts der OeMAG-Photovoltaik-Förderung 2014 zum LIVE-Pressefrühstück ins PVA Büro geladen. Bezeichnendes Motto: „Stunde der Wahrheit“. Als besonders spannend hatte man die Frage bezeichnet, ob es zu einem neuerlichen Chaos kommen werde und ob man aus dem Tohuwabohu vom 1. Jänner 2013 etwas gelernt habe. Außerdem wollte man vom PVA aus eine Einreichung live versuchen – woraus natürlich nichts wurde, da man wie alle anderen Antragswilligen der Nation vor einer Website saß, die nicht geöffnet werden konnte und man sich „an die Chaosnacht vom 1. Jänner 2013 erinnert“ fühlte, wie PVA-Präsident Hans Kronberger anmerkte.
Einzig positiver Aspekt: Die kritische Betrachtung des PVA erhält zusätzliche Munition.

Denn abgesehen von den Schwierigkeiten beim Antragstermin wurde massiv kritisiert, dass monatelange Planungsarbeiten und Genehmigungsverfahren im letzten Augenblick unbrauchbar geworden seien, indem man die Tarife – wie man mutmaßte, wohl auch in der Hoffnung, einen neuerlichen Ansturm zu verhindern – dramatisch abgesenkt, obwohl am PV-Markt keine Degression der Modulpreise feststellbar war.
Die Absenkung zehn Tage vor Start der Einreichung – noch dazu über die Weihnachtsfeiertage – und die Aufstellung völlig neuer Spielregeln bezeichnete man beim PVA als „unverantwortlich“.

Infos zur Fördersituation
Die Photovoltaik-Fördertarife 2014 machen aus:

  • für Aufdachanlagen: 12,5 Cent pro kWh plus ein Investitionszuschuss von 30 Prozent der Investkosten mit maximal 200 Euro pro kW (entspricht einem Fördertarif von 14,80 Cent)
  • für Anlagen auf Freiflächen: 10 Cent pro kWh (bis max. 350 kWp).

Förderbudget 2014:
Das reguläre Förderbudget beträgt 8 Millionen Euro. Es gibt kein Resttopfbudget für Photovoltaik im Jahr 2014, da der gesetzlich zusätzlich vorhandene Resttopf mit einem Förderbudget von 17 Millionen Euro für Ansuchen aus Wind-, Wasser- und Photovoltaikanlagen (nur Aufdachanlagen) bereits durch Förderansuchen der Windkraft fast gänzlich vergeben ist (Photovoltaik-Anlagen werden mit 18 Cent pro eingespeister Kilowattstunde gefördert).

Abwicklung der Förderanträge:

  • Die Antragstellung ist ab heuer nur mehr über die Homepage der OeMAG möglich, via Fax, Post oder E-Mail können keine Förderanträge eingebracht werden.
  • Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten: Im ersten Schritt ist ein Ticket zu lösen, um die grundlegenden Daten einzugeben (Email, Anlagenbetreiber, Passwort, Energieträger, Engpassleistung in kW/kWp, Zählpunktbezeichnung). Der erste Schritt ist für die Reihung im Förderkontingent ausschlaggebend.
  • Für den zweiten Schritt bleiben 48 Stunden Zeit, den Förderantrag zu vervollständigen. Der zweite Schritt kann jedoch frühestens vier Stunden nach Absolvierung des ersten Schritts erfolgen (Aliasname Benutzer, Passwort, Sicherheitsfrage, Sicherheitsantwort, Vorname und Nachname des Anlagenbetreibers, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer, Telefonnummer/Fax-Nummer, Vertragsart, Rechtsform des Anlagenbetreibers, ausstellende Behörde, Datum des Anerkennungsbescheides, Geschäftszahl, Anlagenbetreiber lt. Anerkennungsbescheid, Anlage ist eine Neuanlage oder Erweiterung). Sofern die Daten innerhalb dieser Frist NICHT vervollständigt werden, ist der Antrag ungültig und fällt aus der Reihung. Es müsste somit wieder ein ganz neues Ticket erfasst werden.

An die hinterlegte E-Mailadresse wird bei erfolgreicher Ticketlösung ein Bestätigungsmail versendet. Mit Hilfe des Passwortes ist sichergestellt, dass nur der Antragsteller seinen Förderantrag in weiterer Folge bearbeiten kann. Um die automatisierte Antragstellung mit Hilfe von „Robots“ blockieren bzw. erschweren zu können, werden sogenanntes Captchas (ein Bild mit Ziffern und Kleinbuchstaben), im Förderantrag implementiert.

Alle Details zu den Neuerungen finden Sie hier. Für die neue zweistufige Antragstellung hat die OeMAG außerdem einen Leitfaden erstellt, der genau anführt, welche Angaben für welchen Schritt notwendig sind – diesen können Sie als PDF-Datei zu dieser Meldung herunterladen.

 

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