Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Samstag, 4. Mai 2024
Hot!Umsetzung der neuen EU Verbraucherrechte-Richtlinie

Heftige Kritik

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 05.03.2014 | |  Archiv
An der neuen EU Verbraucherrechte Richtlinie wird immer mehr Kritik laut. (Foto: Mike Ranz/ Parlament.gv.at) An der neuen EU Verbraucherrechte Richtlinie wird immer mehr Kritik laut. (Foto: Mike Ranz/ Parlament.gv.at)

Derzeit wird ja über die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrechte Richtlinie in nationales Recht verhandelt (siehe aktuelle E&W-Ausgabe 3/ 2014). Konsumentenvertreter, aber auch die Wirtschaftsseite, äußern nun Kritik und warnen vor einer „allzu engherzigen Umsetzung“.

Ab 13. Juni 2014 gilt die neue EU Verbraucherrecht Richtlinie verpflichtend. Die einzelnen EU-Länder hätten diese Richtlinie bis 13. Dezember in nationales Recht umsetzen müssen, Österreich hat diese Frist allerdings verstreichen lassen. Nun gibt es endlich zumindest einen Ministerialentwurf, der allerdings noch diverse Stadien durchlaufen muss, bis er zum nationalen Recht wird.

Nicht unbedingt positiv

Diverse Institutionen nahmen die Einladung der Regierung zu einer Stellungnahme zu den Ministerialentwürfen zur Umsetzung der neuen Verbraucherrechte-Richtlinie an. Und diese Stellungnahmen fallen nicht unbedingt positiv aus, wie man auf der Seite des österreichischen Parlamentes lesen kann.  

So merkt zum Beispiel der Verein für Konsumenteinformation an, dass die Richtlinie der EU die Qualitätsanforderungen nicht in der gebotenen Weise erfülle. „So ist schon jetzt absehbar, dass etliche Fragen letztlich einer Klärung durch den EuGH zugeführt werden müssen, ….“, so der VKI, der darüber hinaus von „unpräzisen Formulierungen, bloß punktuellen, teils unnötig komplizierten und im Einzelnen nicht ausreichend aufeinander abgestimmten Regelungen sowie dem offenkundig kompromisshaften Charakter mancher Regelungen“ spricht. Und von der „damit einhergehenden Rechtsunsicherheit, die sich wohl zu einem großen Teil vermeiden hätte lassen.“

Verwirrend

Auch die Wirtschaftsseite weist darauf hin, dass „die Zweigleisigkeit verwirrend sei, zu Rechtszersplitterung und damit einhergehend zu Rechtsunsicherheit führe.“ Diese sei weder im Interesse von Verbrauchern, noch der Unternehmer oder übrigen Rechtsanwender gelegen.

Die Wirtschaftskammer Österreich bekritelt gleich zu Beginn ihrer Stellungnahme, dass Österreich bzgl der Umsetzung der Vorgaben (bis spätestens 13. Dezember 2013) „aus nicht erklärlichen Gründen in deutlichem Verzug ist, wodurch sich daraus ergebende nachteilige Konsequenzen nicht auszuschließen sind.“ Zudem werfe der Entwurf „zahlreiche offene Fragen auf.“

„Dschungel von Belehrungen“

Interessant ist auch die Ansicht der WKÖ zum Richtlinien-Punkt „Rücktrittsrechte“: „Die inflationäre Kumulation von Rücktrittsrechten (um offenbar den Verbraucher nach allen Richtungen eine Absicherung zu bieten), sich von bereits geschlossenen Verträgen mühelos wieder zu lösen, hat nichts mehr mit Verbraucherschutz zu tun, sondern stellt für Unternehmer eine Schikane dar und führt bei Verbrauchern, die sich im Dschungel von Belehrungen wohl nicht mehr zurecht finden werden, nur zu Verwirrung“, so die WKÖ. 

Alle Stellungnahmen finden Sie auf

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00004/index.shtml

Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden