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Sonntag, 28. April 2024
Es kann nur einen geben

Einheitliche Ladegeräte in der EU

Telekom | Dominik Schebach | 14.03.2014 | | 1  Archiv
Das EU-Parlament beschließt die Einführung einheitlicher Ladegeräte für Mobiltelefone und Tablets bis 2017. Das EU-Parlament beschließt die Einführung einheitlicher Ladegeräte für Mobiltelefone und Tablets bis 2017.

Um unnötigen Abfall zu vermeiden und die Nutzung zu vereinfachen, sollen in Zukunft alle in der EU angebotenen Mobiltelefone mit einem gemeinsamen Ladegerät kompatibel sein. Das EU-Parlament nahm gestern eine entsprechende Gesetzesvorlage an. Nun müssen die Hersteller bis spätestens 2017 nachziehen.

„Ich bin besonders erfreut, dass wir uns auf die Einführung eines gemeinsamen Ladegeräts einigen konnten. Dies ist eine gute Nachricht für den Verbraucher und für die Umwelt. So können wir zu Hause Kabelsalat und in der Umwelt 51.000 Tonnen Elektromüll pro Jahr vermeiden„, sagte die Berichterstatterin Barbara Weiler (S&D, DE).

Bereits 2009 hatten viele Hersteller eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verwendung eines universellen Ladesteckers unterschrieben. Doch diese Regelung lief ohne Nachfolger aus, außerdem war Apple hier ausgeschert. Mit dem neuen Richtlinienentwurf sind nun die Hersteller verpflichtet, einen gemeinsamen Ladeanschluss einzuführen. Der Beschluss des Parlaments muss noch formal vom Rat verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die Hersteller haben dann noch ein Jahr Zeit, sich auf die verbindliche Anwendung der neuen Vorschriften vorzubereiten.

Der jetzt verabschiedete Richtlinienentwurf legt harmonisierte Rechtsvorschriften für die Vermarktung von Funkanlagen fest, die unter anderem für Mobiltelefone, Funk-Zentralverriegelungen bei Fahrzeugen und Modems gelten. Die Vorschriften zielen darauf ab, mit der zunehmenden Anzahl und Vielfalt von Funkanlagen Schritt zu halten, gegenseitige Störungen auszuschließen und sicherzustellen, dass grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt werden.

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