Umstellung bei Altbatterienrücknahme
Altbatterien werden in Zukunft zwei Mal im Jahr abgeholt.Ab April gelten neue Regeln bei der Abholung von Altbatterien. Demnach wird die Abholfrequenz auf einmal im Halbjahr reduziert. Dafür ist die Abholung weiterhin kostenfrei, wie das Bundesgremium des Elektrofachhandels mitteilte.
Laut Verordnung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft muss jeder Handelsbetrieb, der Batterien verkauft, Altbatterien von Konsumenten zurücknehmen. Die dafür vorgesehenen eigene Behältnisse wurden bisher nach Meldung bei der Hotline abgeholt. Nachdem die Firma Saubermacher diese Abholungen nicht mehr kostendeckend durchführen konnte, kam es in Abstimmung mit dem Bundesgremium zu einer Neuregelung.
„Nach umfangreichen Verhandlungen auf allen Ebenen ist es gelungen, die für die Handelsbetriebe kostenlose Sammelaktivität aufrecht zu erhalten, jedoch mit der Einschränkung, dass die Abholfrequenz reduziert wird, wobei diese jedoch nach unserer Meinung auch als vollkommen ausreichend anzusehen ist“, schreibt Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik.
Nach der neuen Vereinbarung werden die Altbatterien zwei Mal im Jahr – jeweils in den Monaten April und Oktober – abgeholt. Erstmalig findet dies im Mai 2014 statt. Von den Sammelpartnern der Rücknahmesysteme werden alle vollen bereitgestellten Sammelkartons abgeholt und Leerkartons für sechs Monate beim Handelspartner abgestellt. Gegen eine Gebühr können zudem nun auch zusätzliche Leerkartons bezogen werden. Bei einem der Sammelpartner können auch – nach einer E-Mail-Anmeldung bei Saubermacher – auch volle Kartons abgegeben werden.
Eine Aufstellung der Neuerungen gegenüber der bisherigen Regelung finden Sie hier.
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