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Mittwoch, 8. Mai 2024
Hot!Vertikale Preisbindung und selektiver Vertrieb – neuer Leitfaden

Bundeswettbewerbsbehörde eröffnet zweite Konsultationsrunde

Hintergrund | Dominik Schebach | 06.06.2014 | |  Archiv
Frisch aus dem Galaxy Tower, dem Sitz der Bundeswettbewerbsbehörde, der neue Leitfaden zu vertikalen Preisbindung. Frisch aus dem Galaxy Tower, dem Sitz der Bundeswettbewerbsbehörde, der neue Leitfaden zu vertikalen Preisbindung.

Der erste Vorschlag der Bundeswettbewerbsbehörde im Juni 2013 des Leitfadens zu vertikalen Preisbindungen war eng gefasst und wurde daher von Kammer und Industrie sehr kritisch beurteilt. Selektive Vertriebssysteme, Franchisesysteme aber auch Kooperationen wären nach Einschätzung der Kammer durch eng gefasste Formulierungen beinahe unmöglich geworden. Nach einer Feedback-Runde hat die Behörde nun einen neuen Entwurf veröffentlicht, und hat eine neue Konsultationsrunde eröffnet.

Die BWB hat schon in der Vergangenheit eine sehr strickte Linie gegenüber vertikalen Preisbindungen verfolgt. Erst im März hat die Behörde Strafanträge gegen fünf Unternehmen aus der Elektro-Branche gestellt. Das Problem: Die Position der Behörde gegenüber selektiven Vertriebssystemen war nicht ganz klar. Keiner wusste im Endeffekt, welche Formen der Zusammenarbeit bei Marketing und Vertrieb zwischen Industrie und Handel nun erlaubt waren und welche nicht.

Sicherheit sollte ein Leitfaden bringen, der die Position der BWB darlegt. Doch dieser löste in den Gremien der Kammer zuerst einmal alle Alarmglocken aus, stellte dieser Leitfaden sogar die gemeinsame Werbung von Kooperationen und Franchisesysteme in Frage (mehr dazu in der kommenden E&W 6/2014).

Im nun veröffentlichten neuen Leitfaden sind einige dieser expliziten Formulierungen gefallen, andere finden sich dagegen weiterhin im Dokument. So werden von der Behörde weiterhin Maßnahmen zur Positionierung einer Marke sowie die Abstimmung von Aktionen zwischen Lieferanten und Handel sowie zwischen Handelsunternehmen von der BWB abgelehnt – was vor allem für Kooperationswerbung oder gemeinsame Aktionen kritisch sein könnte. Zusätzlich stellt dieser Leitfaden eine Art Minimalposition dar. Der Entwurf bindet zudem keine anderen Behörden oder Kartellgerichte, er stellt nur klar, welche Praktiken wie zB „Preisbindungen der zweiten Hand“ die BWB auf jeden Fall verfolgen wird. Wichtig ist auch, dass der Leitfaden für den gesamten Handel (Groß- und Einzelhandel) gilt. In der WKO sind nun die Juristen am Zug, um den Entwurf der BWB abzuklopfen.

 „Wir sehen auch im neuen Leitfaden gravierende Unsicherheiten für den Handel und suchen daher weiterhin das Gespräch mit der Behörde“, erklärte Bundesgremialobmann Wolfgang Krejcik.

 Der Leitfaden kann von der Behörde unter wettbewerb@bwb.gv.at angefordert werden. Die Konsultationen laufen noch bis zum 17. Juni 2014.

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