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Samstag, 27. April 2024
„Trittbrettfahrer“ bei E-Schrott reduzieren

UFH will Bevollmächtigter sein

05.08.2014 | |  Archiv
UFH-GF Thomes Faast: „Damit wollen wir erreichen, dass die Kosten für Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten gerecht verteilt sind. UFH-GF Thomes Faast: „Damit wollen wir erreichen, dass die Kosten für Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten gerecht verteilt sind."

Viele Online-Händler liefern zwar nach Österreich, entrichteten hier zu Lande allerdings bisher keine Entsorgungsbeiträge. Diese Ungerechtigkeit soll nun mit der Novelle der Elektroaltgeräte-Verordnung aus der Welt geschafft werden. Das UFH will sich dazu diesen  ausländischen Online-Händler als Bevollmächtigter anbieten, damit diese in Österreich ihre Beiträge entrichten und so die Wettbewerbsverzerrung bei E-Schrott aus der Welt schaffen..

Rückwirkend mit 1. Juli ist die Novelle der Elektroaltgeräte-Verordnung in Kraft getreten. Damit sind Händler, die innerhalb der EU oder aus Drittstaaten Elektrogeräte an Endkunden in Österreich verkaufen, ab sofort verpflichtet, einen so genannten „Bevollmächtigten“ zu benennen. Dieser Bevollmächtigte übernimmt alle Verpflichtungen für die Altgeräte-Entsorgung und haftet dafür. Damit möchte die Europäische Kommission insbesondere die Anzahl der „Trittbrettfahrer“ reduzieren, die für ihre verkauften Elektrogeräte keine Entsorgungsgebühren entrichten und so einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil gegenüber Unternehmen erzielen, die diese gesetzliche Verpflichtung erfüllen.

„Als UFH werden wir die Dienstleistung des Bevollmächtigten aktiv bei Fernabsatzhändlern bewerben. Damit wollen wir einen Beitrag leisten, dass die Kosten für Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten gerecht verteilt sind und die österreichischen Industrie- und Handelsunternehmen nicht unter Wettbewerbsverzerrungen zu leiden haben. Letztlich wird aber für den Erfolg des Bevollmächtigten entscheidend sein, wie gut die Behörden auf EU-Ebene zusammenarbeiten, um Trittbrettfahrer zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen“, erklärt dazu UFH-Geschäftsführer Thomas Faast.

Augenmaß

Die in der EU-Richtlinie verlangten stärkeren Anstrengungen der Mitgliedstaaten für die Wiederverwendung alter Elektrogeräte sieht Faast in der Novelle der Elektroaltgeräte-Verordnung grundsätzlich gut umgesetzt: „Das Ministerium für ein lebenswertes Österreich hat hier eine Lösung vorgelegt, die aus Umweltsicht, aber auch unter dem Aspekt der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit einen vernünftigen Kompromiss darstellt. Unsere Sorge ist allerdings, dass die Verpflichtung, bei den über 2.000 österreichischen Sammelstellen für Elektroaltgeräte zwei Mal im Jahr noch funktionsfähige Geräte auszusortieren, finanzielle Forderungen nach sich zieht, die durch den tatsächlichen und in der Verordnung intendierten Aufwand nicht gerechtfertigt sind.“ In diesem Zusammenhang wünscht sich Faast Unterstützung des Ministeriums bei den anstehenden Verhandlungen mit den Sammelstellenbetreibern.

Rückblick: Stabiles Geschäftsjahr 2013

Die UFH-Gruppe kann über das abgelaufene Geschäftsjahr wieder eine positive Bilanz ziehen: Mit 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konnte ein Umsatz von rund 10 Mio. Euro erwirtschaftet werden. Mehr als 25.000 Tonnen Elektroaltgeräte wurden gesammelt und von den UFH-Recyclingpartnern behandelt. Dabei wurden laut UFH durchwegs Verwertungsquoten von mehr als 90% erreicht. Insgesamt wurden 650 Kunden betreut.

Für den Fall des Monopols bei Haushaltsverpackungen im kommenden Jahr bringt sich das UFH bereits Stellung. Reclay UFH lizenziert bereits seit über vier Jahren Gewerbeverpackungen für seine Kunden. Ab 1.1.2015 ist der Start mit einem eigenständigen Haushaltssystem geplant.

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