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Freitag, 26. April 2024
Das Policenangebot von Media Markt, Saturn & Amazon

StiWa: Handyversicherungen im Schnelltest

Telekom | Stefanie Bruckbauer | 08.10.2014 | |  Archiv
Stiftung Warentest hat die Handyversicherungsangebote von Media Markt, Saturn und Amazon einem Schnelltest unterzogen.  (Foto: Marvin Siefke/ pixelio.de) Stiftung Warentest hat die Handyversicherungsangebote von Media Markt, Saturn und Amazon einem Schnelltest unterzogen. (Foto: Marvin Siefke/ pixelio.de)

Stiftung Warentest hat Handyversicherungen, wie sie von Media Markt, Saturn und Amazon angeboten werden, mittels eines Schnelltests unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: „Sie bieten wenig Schutz für viel Geld“, sagt StiWa.

Stiftung Warentest hat in Duetschland untersucht, ob die von Media Markt, Saturn und Amazon angebotenen Policen, die ein Handy gegen Schäden durch Herunter­fallen, Feuchtig­keit oder Diebstahl versichern, eine gute Wahl sind und kam zu dem Schluss: „Die Policen, wie es sie bei Media Markt, Saturn und Amazon gibt, bieten weniger, als viele Kunden erwarten – und sie kosten viel.“

So verkaufen zB Media Markt und Saturn den sogenannten „Plus­schutz“, hinter dem, laut StiWa, die Allianz als Versicherer steckt. Das Angebot lautet: „Wer sich ein iPhone 6 im Wert von 800 Euro leistet, zahlt für die Handy­versicherung inklusive Diebstahls­schutz 200 Euro. Das Handy ist damit zwei Jahre ab Kauf versichert“, sagt StiWa. Amazon bietet hingegen den „Geräte­schutz“ des Versicherers Ergo an. Bei diesem kostet ein Zwei­jahres­vertrag mit Diebstahls­schutz für ein 800-Euro-Handy 99,99 Euro.

Was die Versicherungen zahlen

Wie StiWa erhoben hat, übernehmen die Versicherer die Reparatur, wenn das Handy zum Beispiel bei einem Sturz zu Bruch geht. Auch Schäden durch Sand oder Feuchtig­keit sind versichert. „Beide Versicherer behalten sich aber eine Kürzung vor, wenn der Kunde den Schaden ‚grob fahr­lässig’ verursacht hat. Statt einer Reparatur kann der Kunde bei der Allianz auch ein Ersatz­gerät bekommen – allerdings nur eins, das dem alten entspricht. Geht also zB ein versichertes iPhone 5 kaputt, erhält der Kunde nur ein ähnliches Austauschgerät, nicht etwa das neue iPhone 6“, erläutert das Testinstitut. Auch Ergo behält sich, laut test.de, vor, dem Kunden ein „gleich­wertiges“ Ersatz­gerät zu geben, wenn das alte nicht mehr repariert werden kann.

Diebstahls­schutz: „Nur in eng begrenzten Fällen“

Ergo stellt nach einem Diebstahl kein Ersatz­gerät zur Verfügung, sondern zahlt den Zeit­wert des Gerätes in bar. StiWa: „Wird ein 800-Euro-Handy im zweiten Jahr gestohlen, bekommt der Kunde noch 640 Euro.“ Bei der Allianz gibt es bei Diebstahl ein gleich­wertiges Ersatz­gerät. „Beide Versicherer leisten aber nur, wenn das Gerät aus einem verschlossenen Raum gestohlen wurde. Unterwegs ist der Besitzer nur versichert, wenn er sein Handy bei sich führt. Er darf es nicht unbe­aufsichtigt in einer Tasche ablegen oder in der Jacke an der Garderobe abgeben“, sagt StiWa.

Bisher verkauften Media Markt und Saturn Policen des Versicherers Domestic & General. Seit kurzem wird aber mit der Allianz aus München zusammen gearbeitet. Inhalt­lich habe sich der Plus­schutz, wie StiWa sagt, „etwas verbessert“. So haben zB Kunden bei Diebstahl nun keinen Selbst­behalt in Höhe von 20% des Handyk­aufpreises mehr zu zahlen. „Und Kunden können auch nicht mehr mit einer Entschädigung in Höhe des Zeit­werts abge­speist werden. Sie erhalten auf Wunsch ein gleich­wertiges Ersatz­gerät.“ An den grund­sätzlichen Hürden bei Diebstahl habe sich aber auch beim Plus­schutz von der Allianz nichts geändert, wie StiWa festhält: „Wer das Handy irgendwo ablegt und auch nur kurz aus den Augen lässt, riskiert seinen Versicherungs­schutz.“

Fazit

Laut StiWa zählt eine Handy­versicherung nicht zu den wichtigen Versicherungen, wie zB eine Privathaft­pflicht­versicherung oder eine Berufs­unfähigkeits­versicherung. „Der Verlust eines Handys bedroht die finanzielle Existenz des Besitzers nämlich in aller Regel nicht.“ Wer dennoch so eine Versicherung abschließt, müsse damit rechnen, dass die Versicherung nicht oder nur teilweise zahlt. Der Grund: „Der Kunde ist nicht vorsichtig genug mit dem Gerät umge­gangen.“

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