Besuchen Sie uns auf LinkedIn
Dienstag, 7. Mai 2024
Information des Bundesgremiums

Neue Merkblätter zur Begleitscheinpflicht

Hintergrund | Dominik Schebach | 02.12.2014 | Downloads | |  Archiv

Das Bundesgremium hat in Abstimmung mit dem BMLFUW sowie der Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle zwei neue Informationsblätter erstellt, zur Begleitscheinpflicht für Elektrohändler erstellt. In diesen werden die wichtigsten Verpflichtungen der Händler/Händlerinnen im Zusammenhang mit der Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) beschrieben. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Rücknahme gefährlicher EAG.

Gemäß der Elektroaltgeräteverordnung (EAG-VO) müssen Handelsbetriebe alte Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten zurücknehmen, wenn die Kundin/der Kunde ein neues gleichwertiges Gerät kauft. Händlerinnen/Händler, deren Verkaufsfläche weniger als 150 Quadratmeter groß ist, sind von dieser Rücknahmepflicht ausgenommen, wenn diesbezüglich im Geschäftslokal eine deutliche Information vorhanden ist.

Generell sind für die Lagerung, Sammlung und Übergabe von Abfällen spezielle Vorschriften und Aufzeichnungspflichten zu beachten. Handelt es sich um gefährliche Abfälle, besteht für diese zusätzlich eine Begleitscheinpflicht. Beispiele für gefährliche Abfälle sind Elektro- und Elektronikaltgeräte (EAG), die Batterien enthalten, Kühlgeräte, Bildschirmgeräte und Leuchtstofflampen.

Das Kurzmerkblatt dient als Erstinformation, im Langmerkblatt finden Sie detailliertere Informationen. Die beiden Merkblätter finden Sie hier.

 

Downloads
Diesen Beitrag teilen

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.

This site is protected by reCAPTCHA and the Google Privacy Policy and Terms of Service apply.

An einen Freund senden