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Montag, 29. April 2024
Telekom-Binnenmarkt nimmt Form an

EU-Parlament stimmt für Roaming-Ende und Netzneutralität

Telekom | Dominik Schebach | 28.10.2015 | |  Archiv

Mit seinem gestrigen Entschluss hat das EU-Parlament erste Schritte für einen neuen Telekom-Binnenmarkt gelegt. Unter anderem haben die Parlamentarier sich für ein Ende von Roaming Juni 2017 sowie Regelungen für die Netzneutralität entschieden. Einige Unklarheiten bleiben allerdings bestehen.

Die EU will die Roaming-Gebühren konkret in zwei Schritten abschaffen: Zunächst gelten ab dem 30. April 2016 erneut geringere Aufschläge für Telefonie (0,05 Euro/Minute), Datendienste (0,05 Euro/ MB)und SMS (0,02 Euro) im EU-Ausland. Ab dem 15. Juni 2017 gilt dann nur noch der Inlandspreis für die Nutzung im EU-Ausland – ohne Aufschläge. Allerdings sollen – noch zu definierende – Maximalvolumina eingeführt werden, um Missbrauch zu vermeiden. Wird dieses Volumen überschritten, gelten erneut Aufschläge.

Netzbetreiber verhalten

Gemischt sind die Reaktionen bei den Netzbetreibern auf das Ende von Roaming. Es geht vor allem um den Begriff des Fair Use. Schließlich sind Preis-Niveau und Kosten für die Netzbetreiber in den EU-Staaten sehr unterschiedlich. Gleichzeitig weist zB T-Mobile darauf hin, dass durch die neue Roaming-Regelung es zu keiner Benachteiligung österreichischer Provider gegenüber ausländischen Anbietern kommen. „An dieser Stelle ist es wichtig, dass im Sinne eines einheitlichen Binnenmarktes gleiches Recht für alle gilt. Es darf nicht sein, dass ein EU-Land durch restriktive Auslegung der europäischen Bestimmungen im Heimatland benachteiligt wird“, heißt es von Seiten T-Mobiles. „Auch bis zur gänzlichen Abschaffung der Roaminggebühren ab Juni 2017 ist noch ein wichtiger Punkt offen: Die Definition von „Fair Use“, also jener Beschreibung, unter welchen Voraussetzungen der Kunde in den Genuss ohne Aufpreis in der EU seinen Vertrag nutzen kann. Erst wenn diese Vorgaben vorliegen, kann mit der vollständigen technischen Implementierung begonnen werden. Es steht jedoch fest, dass die gesamte Telekommunikationsindustrie mit massiven Umsatzeinbußen rechnen muss.“ Gerade in einem kleine Land wie Österreich, in dem geografisch bedingt die Investitionskosten einfach höher als zB in Belgien sind, würden den Betreibern so wichtige Investitionsmittel entzogen.

Netzneutralität

Bei der Netzneutralität – dh, dass kein Dienst vom Betreiber bevorzugt werden darf – haben die Netzbetreiber einige Ausnahmen durchgesetzt. Die Befürworter der Netzneutralität monierten zwar diese Ausnahmen, sie konnten bei der letzten Abstimmung aber nicht genügend Stimmen mobilisieren, um hier noch weiterreichende Bestimmungen durchzusetzen.

Die Betreiber selbst weisen darauf hin, dass für Dienste wie VoIP, Videotelefonie, Telemedizin oder Echtzeitanwendungen wie autonomes Fahren ein effektives Netzwerkmanagement notwendig ist, um die notwendige Qualität auch sicherzustellen.

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