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Samstag, 27. April 2024
Entscheidung auf der Weltfunkkonferenz 2015

WRC-15: Digitales Antennenfernsehen langfristig abgesichert

Multimedia | Wolfgang Schalko | 01.12.2015 | |  Archiv

Die Allianz für Rundfunkqualität und Kulturvielfalt, die sich im Rahmen der Spektrumszuweisungen seit Jahren für die Interessen der Rundfunkbetreiber und Veranstaltungstechniker stark macht, begrüßt die Entscheidung der Weltfunkkonferenz (WRC-15), wonach das UHF-Band (470 – 694 MHz) in Europa weiterhin ausschließlich dem terrestrischen Rundfunk sowie für drahtlose Mikrofone bei Veranstaltungen vorbehalten bleibt. Darauf haben sich über 150 Regierungen am 26. November in Genf geeinigt.

Das UHF-Band (470 – 694 MHz), auf das auch die Mobilfunkbranche für ihr LTE-Portfolio ein Auge geworfen hatte, wird demnach in der ITU-Region 1 (Europa, Afrika, Naher Osten und Zentralasien) bis mindestens 2023 weiterhin ausschließlich von terrestrischen TV-Diensten sowie den Veranstaltungstechnikern für drahtlose Produktionsfunksysteme genutzt werden können.

Erst auf der Weltfunkkonferenz 2023 soll die Frequenznutzung im gesamten UHF-Band (470 – 960 MHz) ergebnisoffen überprüft werden. Die überwältigende Mehrheit der teilnehmenden Funkverwaltungen bekannte sich jedoch auch für die Zeit nach 2023 zu einer fortgesetzten Nutzung des Bandes durch den terrestrischen Rundfunk – der europaweit betrachtet nach wie vor den wichtigsten Übertragungsweg bildet.

Planungs- und Investitionssicherheit

„Mit dieser klaren Entscheidung hat die WRC-15 nicht nur die Bedeutung des Antennenfernsehens für die kulturelle Vielfalt und den demokratischen Zusammenhalt unserer Gesellschaft unterstrichen, sondern auch die notwendige Planungssicherheit für die enormen Investitionen in die digitalen terrestrischen Plattformen hergestellt. In Österreich sind damit auch die Frequenzen für das erfolgreiche moderne Antennenfernsehen simpliTV langfristig abgesichert„, kommentiert der Vorsitzende der Allianz und ORS-Geschäftsführer Michael Wagenhofer die Entscheidung.

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