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Samstag, 7. Dezember 2024
Für Rauchwarnmelder nach TRVB 122 S

Ei Electronics: Neue Termine für Fachkraft-Schulungen

E-Technik | Wolfgang Schalko | 17.01.2017 | Bilder | |  Archiv
Nach der Schulung gibt es für die Absolventen einen personalisierten Fachkraft-Ausweis. Nach der Schulung gibt es für die Absolventen einen personalisierten Fachkraft-Ausweis.

Laut OIB- Richtlinie 2 sind Rauchwarnmelder im privaten Wohnbereich bei Neubauten und umfangreichen Umbauten inzwischen in allen Bundesländern in Österreich Pflicht. Dabei sind fachgerechte Installation und Wartung entscheidende Faktoren – sowohl für die Sicherheit der Bewohner als auch den langfristigen Erfolg von Hersteller, Handel und Handwerk. Genau hier setzt Ei Electronics mit seinen Schulungen zur „Fachkraft für Rauchwarnmelder nach TRVB 122 S“ mit TÜV-Zertifizierung an.

Ei Electronics setzt nicht nur auf hohe Produktqualität, sondern möchte auch die Qualität der Installationsleistung sicherstellen. Die im Vorjahr erstmalig in Österreich angebotenen Schulungen zur „Fachkraft für Rauchwarnmelder nach TRVB 122 S“ mit TÜV-Zertifizierung werden nun fortgesetzt und ermöglichen es Elektrotechnikern, sich zu Rauchwarnmelde-Profis ausbilden zu lassen. Die aktuellen Termine sowie detaillierte Anmeldeinformationen können auf www.fachkraft-rauchwarnmelder.at abgerufen werden.

Expertise gefragt

Kommt es zu einem Wohnungsbrand und werden womöglich Personen dabei verletzt, muss der Nachweis über die fachgerechte Installation der Rauchwarnmelder erbracht werden. Das Seminar „Fachkraft für Rauchwarnmelder nach TRVB 122 S“, basierend auf der DIN 14676, vermittelt alle Kenntnisse, die für Planung, Einbau und Betrieb von Rauchwarnmeldern notwendig sind. Das Zertifikat des TÜV stellt dabei ein besonderes Gütesiegel dar und liefert den Nachweis, dass die Schulung höchsten Ansprüchen gerecht wird. Dadurch können sich Elektro-Installateure einen wichtigen Wettbewerbsvorteil sichern. Zertifizierte Fachkräfte können sich bei Ausschreibungen entsprechend positionieren und werden bei Geschäftspartnern als Rauchwarnmelder-Profis wahrgenommen.

Alle Vorteile auf einen Blick:

  • Praxis- und Erfahrungsvorsprung der Ausbilder
  • Ausgereiftes Schulungskonzept
  • Überprüfung des Gelernten am Ende jedes Kapitels
  • Aktuelle Kenntnisse über Normen und landesspezifische Regeln
  • Nachweis durch TÜV-Zertifikat und personalisierten Ausweis

Da die Schulungskapazitäten begrenzt sind wird eine rechtzeitige Anmeldung (unter www.fachkraft-rauchwarnmelder.at) empfohlen. Der Gesamtpreis für Schulung und TÜV-Zertifikat inklusive Unterlagen, Verpflegung und personalisiertem Ausweis beträgt 150 Euro (zuzüglich Mehrwertsteuer). Folgende Termine und Veranstaltungsorte der Schulungen „Fachkraft für Rauchwarnmelder nach TRVB 122 S“ sind für 2017 bereits fixiert:

  • Salzburg: Mi, 25.01.2017; Schäcke Elektrogroßhandel, Gewerbehofstr. 2, 5071 Salzburg /Wals-Siezenheim
  • Graz: Do, 09.02.2017; Brandschutzforum Austria, Hotel Novapark, Fischeraustr. 22, 8051 Graz
  • Perchtoldsdorf: Do, 16.02.2017; Hotel Karl Wirt, Brunnerfeldstr. 75, 2380 Perchtoldsdorf
  • Vösendorf: Do, 02.03.2017; Eventhotel Pyramide, Parkallee 2, 2334 Vösendorf
  • Linz: Do, 09.03.2017; REGRO Elektro-Großhandel, Industriezeile 42, 4020 Linz
  • Linz: Do, 23.03.2017; Schäcke Elektrogroßhandel, Franzosenhausweg 34, 4030 Linz
  • Wien: Do, 30.03.2017; Energieautonomes Schulungszentrum der e-Marke Austria, Skrabalgasse 2/Ecke Polgarstrasse 30, 1220 Wien
  • Götzis: Di, 28.03.2017; Schäcke Elektrogroßhandel, Kommingerstr. 27, 6840 Götzis
  • Graz: Do, 06.04.2017; Hagemeyer Austria GmbH, Gasometerweg 49, 8055 Graz-Puntigam
  • Graz: Mi, 29.11.2017; Brandschutzforum Austria, Hotel Novapark, Fischeraustr. 22, 8051 Graz

Schulungszeiten jeweils von 9:00 bis ca. 16:30 Uhr.

Bei Bedarf werden zusätzliche Schulungen in Kooperation mit dem Elektro-Großhandel angeboten. Nähere Informationen gibt’s beim Elektro-Großhändler in der Region.

Hintergrund: Gesetzgebung

Die OIB-Richtlinie 2 sieht folgendes vor: In Wohnungen muss in allen Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein unvernetzter Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die OIB-Richtlinie 2 wurde bereits in allen Bundesländern umgesetzt (seit dem 01. Juli 2016 auch in Salzburg). Allerdings hat lediglich Kärnten auch die Nachrüstung bestehender Wohnungen mit Rauchwarnmeldern bis zum 30.06.2013 vorgeschrieben. In den anderen 8 Bundesländern ist die Ausrüstung lediglich bei Neubauten und umfangreichen Umbauten erforderlich.

Bilder
Eine TÜV-zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder ist in der Lage, Rauchwarnmelder richtig zu projektieren und fehlerfrei zu installieren.
Eine TÜV-zertifizierte Fachkraft für Rauchwarnmelder ist in der Lage, Rauchwarnmelder richtig zu projektieren und fehlerfrei zu installieren.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. (Fotos: Ei Electronics)
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. (Fotos: Ei Electronics)
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