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Samstag, 18. Mai 2024
Bundesverband PV Austria begrüßt Rahmenbedingungen

PV-Förderaktion des Klimafonds angelaufen

E-Technik | Wolfgang Schalko | 06.03.2017 | |  Archiv
Heuer stehen 8 Mio Euro zur Förderung von PV-Kleinanlagen zur Verfügung. Heuer stehen 8 Mio Euro zur Förderung von PV-Kleinanlagen zur Verfügung.

Soeben wurde die diesjährige PV-Förderung des Klima- und Energiefonds offiziell gestartet. Die Eckpunkte der Förderaktion aus dem letzten Jahr wurden im Wesentlichen beibehalten: Es gibt eine Investförderung für Private/Betriebe (bis 5 kWp) sowie für Land-/Forstwirtschaft. Insgesamt steht ein Fördertopf von 8 Millionen Euro zur Verfügung, der bis 30. November 2017 ausgeschöpft werden kann.

Die Photovoltaik-Förderaktion 2017 des Klima- und Energiefonds ist mit März offiziell gestartet und läuft bis 30. November 2017. Das Förderbudget von 8 Millionen Euro können Anlagenerrichter unter folgenden Bedingungen beanspruchen:

Investförderung für Private/Gewerbebetriebe/Vereine:
Förderpauschale Einzelanlagen:

  • 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen und Aufdachanlagen (max. jedoch 35% der anerkennbaren Investkosten)
  • 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (max. jedoch 35% der anerkennbaren Investkosten)

 

Förderpauschale Gemeinschaftsanlagen:

  • 200 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen (pro Antrag, max. jedoch 35% der anerkennbaren Investkosten)
  • 300 Euro/kWp für gebäudeintegrierte Anlagen (pro Antrag, max. jedoch 35% der anerkennbaren Investkosten)

 

Investförderung für land-/forstwirtschaftliche Betriebe:
Förderpauschale:

  • 275 Euro/kWp für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen (max. jedoch 40% der anerkennbaren Investkosten)
  • 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte PV-Anlagen (max. jedoch 40% der anerkennbaren Investkosten)

Für Private/Gewerbebetriebe/Vereine läuft der Weg zur Förderung praktisch wie im Vorjahr:

  1. Planen der Anlage mit einem professionellen Fachbetrieb und Abholen einer Zählpunktnummer beim Netzbetreiber
  2. Registrierung (1. Schritt): Damit erhält man die Bestätigung, dass das Fördergeld für die Anlage 12 Wochen lang reserviert ist.
  3. Errichtung der Anlage: Wird die Anlage nicht innerhalb der 12 Wochen nach der Registrierung abgerechnet, erlischt der Anspruch auf Förderung für dieses Jahr.
  4. Antragstellung (2. Schritt)

Wichtiges zur Förderung:

  • Errichtungszeit 12 Wochen ab Registrierung; spätestens jedoch bis 8. März 2018 (wenn Registrierung am 30. November 2017 erfolgte)
  • Förderung von Gemeinschaftsanlagen: Mind. 2 Wohn- bzw. Geschäftseinheiten. Max. 5 kWp/Person; max. 30 kWp in Summe; jeder Beteiligte muss separaten Förderantrag stellen.
  • Ein Antragsteller kann die Förderung für mehrere PV-Anlagen an verschiedenen Standorten beantragen (nicht aber am selben Standort)
  • Kombination mit anderen Bundes- bzw. Landesförderungen nicht möglich (keine Doppelförderung der Anlagen) – Nur der nicht geförderte Anteil darf von einer zweiten Stelle gefördert werden (außer die zweite Förderstelle negiert eine Anschlussförderung)
  • Nur 5 kWp einer Anlage sind förderbar. Darüber hinaus gehende Leistung wird nicht gefördert.
  • Erweiterungen von bestehenden Anlagen werden nicht gefördert.
  • Errichtung der Anlage erst nach erfolgter Registrierung – ansonsten Verlust der Förderung

Alle Informationen zur Förderung sowie das immer aktuell noch vorhandene Förderbudget sind unter www.pv.klimafonds.gv.at zu finden.

Details zur PV-Förderung in der Land- und Forstwirtschaft stehen voraussichtlich ab April 2017 zur Verfügung.

Lichtblick am Sonnenhimmel

„Während die sogenannte kleine Ökostromnovelle als unfertiges Vehikel, ohne besonderer Innovationskraft, den Ministerrat passierte, ist die Verlautbarung der Investförderung des Klima- und Energiefonds für Anlagen bis fünf Kilowattpeak ein Sonnenstrahl am sonst eher düsteren Himmel der erneuerbaren Stromproduzenten“, erklärte Hans Kronberger vom Bundesverband Photovoltaic zur Freigabe des Förderbudgets des Klima- und Energiefonds.

Die Förderhöhe ist pro Kilowattpeak mit 275 Euro für Anlagen auf dem Dach (375 Euro für gebäudeintegrierte Anlagen) das vierte Jahr hindurch gleich geblieben. Dazu Kronberger: „Die Anlagenkosten sind von 2008 bis 2015 um 68 Prozent gefallen. Seither sind sie annähernd stabil. Daher ist die Beibehaltung der Förderhöhe gerechtfertigt.“ Weiters empfiehlt der PVA relativ frühzeitig die Förderung in Anspruch zu nehmen, da von April bis November im Optimalfall mit einer 5 kWp-Anlage die Jahresstromrechnung um bis zu 800 Euro reduziert werden kann.

Insgesamt 21 Mio. Euro für Erneuerbare

Um den Ausbau erneuerbarer Energien – als eine der zentralen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens – voranzutreiben, hat der Klima- und Energiefonds heuer eine Reihe von Förderaktionen in Kooperation mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) fortgesetzt:

  • für Photovoltaikanlagen für Private und Gewerbe,
  • für Photovoltaikanlagen in der Land-und Forstwirtschaft,
  • für den Tausch von fossilen Heizungsanlagen gegen klimaneutrale Heizsysteme (Hackgut/Pellets)
  • für kleine Solarthermieanlagen für Private

 

In Summe stehen dafür heuer 21 Mio. Euro zur Verfügung. Dazu Umweltminister Andrä Rupprechter: „Klimaschutz ist ein Gemeinschaftsprojekt: In Zusammenarbeit mit dem Klima- und Energiefonds setzen wir mit den heute startenden Förderprogrammen zum Ausbau erneuerbarer Energien positive Impulse für Klima und Umwelt. Denn den wichtigsten Beitrag können die Menschen selbst leisten, indem sie auf erneuerbare Energien setzen und hier investieren. Wir unterstützen sie dabei.“
Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des Klima- und Energiefonds, ergänzt: „Mit unseren Förderprogrammen setzen wir erfolgreich Anreize, um das Energiesystem nachhaltig und zukunftstauglich zu gestalten. Annähernd ein Drittel aller PV-Anlagen in Österreich wurde mit Unterstützung des Klima- und Energiefonds errichtet. Heimische Installateure und Kesselbauer profitieren von den Initiativen ebenso – die Wertschöpfung bleibt in der Region und schafft so Arbeitsplätze.“

 

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