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Freitag, 3. Mai 2024
„Wegen vertikaler Preisabsprachen“

Geldbuße für De’Longhi-Kenwood

Hintergrund | Stefanie Bruckbauer | 20.03.2017 | | 13  Archiv
Gegen die DeLonghi-Kenwood GmbH wurde vom Kartellgericht wegen vertikaler Preisabsprachen mit verschiedenen Händlern eine Geldbuße in der Höhe von 650.000,- Euro verhängt. (Bild: DeLonghi-Kenwood) Gegen die DeLonghi-Kenwood GmbH wurde vom Kartellgericht wegen vertikaler Preisabsprachen mit verschiedenen Händlern eine Geldbuße in der Höhe von 650.000,- Euro verhängt. (Bild: DeLonghi-Kenwood)

Wie die Bundeswettbewerbsbehörde Ende Februar auf ihrer Website informierte, wurde gegen die De'Longhi-Kenwood GmbH eine Geldbuße in Höhe von 650.000,- Euro verhängt. Der Grund: vertikale Preisabsprachen mit verschiedenen Händlern und Absprachen mit Händlern über Beschränkungen des grenzüberschreitenden Handels sowie über ein generelles Internetverkaufsverbot.

Das Kartellgericht verhängte Ende 2016 eine Geldbuße in Höhe von 650.000,- Euro gegen die De’Longhi-Kenwood GmbH. Der Grund: „Vertikale Preisabsprachen mit verschiedenen Händlern im Sinne der Festsetzung von Mindestpreisen, die den Zweck verfolgten, ein stabiles und lineares Mindestverkaufspreisniveau auf horizontaler Händlerebene zu erreichen. Weiters wurden Absprachen mit Händlern über Beschränkungen des grenzüberschreitenden Handels sowie über ein generelles Internetverkaufsverbot getroffen“, steht auf der Homepage der BWB geschrieben. Die Entscheidung des Kartellgerichtes sei nunmehr rechtskräftig.

Die BWB erläutert: „Seitens der Antragsgegnerin kam es von Jänner 2006 bis September 2015 zu Zuwiderhandlungen gegen das in Art 101 AEUV und § 1 KartG geregelte Kartellverbot. Die Antragsgegnerin hat mit verschiedenen Händlern einheitliche vertikale Preisabsprachen getroffen, in denen Wiederverkaufspreise im Sinne von Festsetzung von Mindestpreisen vereinbart wurden. Weiters wurden Absprachen mit Händlern über Beschränkungen des grenzüberschreitenden Handels sowie über ein generelles Internetverkaufsverbot getroffen.“

Die BWB informiert weiter, dass Mitarbeiter der De’Longhi-Kenwood GmbH die Einhaltung dieser Mindestpreise mehrmals wöchentlich beobachtet hätten und im Falle des Unterschreitens des vereinbarten Mindestpreises beim Händler derart einschritten, dass sofort persönlich (per Telefon oder E-Mail) Kontakt aufgenommen wurde, um rasch die Preisangleichung mit den anderen Händlern zu erreichen. „Zur Absicherung dieses von der De’Longhi-Kenwood GmbH als ‚europäisches Minimum-Preis-System’ bezeichneten Preiskartells wurden verschiedene Methoden angewandt. So wurde teilweise den Händlern ein Verbot auferlegt, auf Preissuchmaschinen aufrufbar zu sein, teilweise wurden die Händler nicht mehr beliefert, solange die Preisvereinbarungen nicht eingehalten wurden, teilweise wurde angedroht, dass die von der Antragsgegnerin zugesagte Werbekostenbeteiligung nicht mehr bezahlt werde.“ 

Um die Preisstabilität auch außerhalb der österreichischen Grenzen zu erreichen, kam es laut dem BWB-Bericht auch vor, dass Mitarbeiter von Schwesterunternehmen der De’Longhi-Kenwood GmbH in Nachbarländern kontaktiert wurden, „um über deren Intervention Händler, die nicht die für die Produkte vereinbarten Mindestpreise einhielten, zur Preisdisziplin zu bringen.“ Die Preisabsprachen seien durch Festlegung eines einheitlichen Mindestverkaufspreises auf horizontaler Händlerebene erfolgt.

 

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Kommentare (13)

  1. Na ja

    Na ja ich würde nicht sagen, dass das alle Hersteller machen, aber es gibt sicher viele Fälle, wo man das nicht nachweisen kann… oder vielleicht auch will?!

  2. Anonyme

    Herr Reitler,
    zum Glück arbeiten sie bei der TFK und nicht bei E&W…. daher entscheiden das andere was nötig ist und was nicht.
    Für einige von uns ist es besser Anonyme zu bleiben…. Sitzen alle im selben Boot.
    Oder wollen Sie behaupten dass noch kein Lieferant bei Ihnen war und Sie aufgefordert hat den einen oder anderen Onlineshop nur dann zu beliefern wenn er die Preise hebt?
    —- oder sie werden selbst nicht mehr beliefert wenn Sie die Ware an einen Onliner schicken?

    Daher ist es besser wenn man Anonyme bleibt…. Für alle besser

  3. anonyme Feiglinge……………

    Es sollte kein Kommentar mehr anonym veröffentlicht werden.
    Anonyme Quellen sind nicht hilfreich
    denn zu jeder Meinung gehört auch ein Hintergrund- eine Person.
    sg Herr Rockenbauer -lieber Andreas
    ich finde E&W hat es nicht nötig diese Unsitte auch
    noch zu verbreiten dafür gibt es ja Facebook & Co!

  4. Gleich ist Recht für alle?

    Jetzt hat es also die DeLonghi Kenwood GmbH erwischt. Wie sieht es mit z.B. Miele, Jura, Apple etc. aus? Komisch, dass bei genannten Brands die Off- und Onlinepreise im Händlervergleich fast auf den Cent ident sind. Wenn die BWB aktiv ist, dann sollte dies für alle Marken gelten. Die BWB sollte mittlerweile auch überissen haben, dass es bei allen Premiumbrands Modelle zum Preiszerreißen gibt, die Topmodelle jedoch „preisgeschützt“ sind. Und dann gibt es noch die Sondermodelle für ganz (Preis-) brave Händler. Das nennt man dann „Sortiment für Premiumpartner“ oder so ähnlich. Die Industrie kann nur dann die braven Fachhändler unterstützen, indem die Einkaufspreise für die Großfläche gleich oder höher ist als für Fachhändler. Der Supermarkt der Branche, die MSB Group, kann mit 5-6% Marge leben (Quersubvention, WKZ´s (die nicht so heißen), Regalbetreuer anstatt Fachverkäufer, Demo-Personal (welches die Industrie bezahlt) etc.), der Fachhändler wohl kaum. Also BWB, schaut mal genauer hin.

  5. Konsumentenschutz??

    Wie schon viele Kollegen völlig richtig schreiben nützt der freie Markt ohne Preispflege nur wenigen Großen. Von denen wissen wir aber nicht einmal ob Sie Ust in Österreich abliefern, bzw wird die Entsorgung sicher nicht bezahlt.
    Für den Konsumenten sind die freien Preise ja auch nur bedingt ein Vorteil. Einerseits muss er sich ja bei unzähligen Händlern erkundigen was der gewünschte Artikel denn jetzt kostet, andererseits weiß er im Endeffekt nie ob er jetzt wirklich den besten Preis hat. Also immer eine Unsicherheit beim Kauf.

  6. BWB und Politik

    Dieses Gesetz welches unter dem Deckmantel „Konsumentenschutz“ von der Bundeswettbewerbsbehörde vollzogen wird nützt nur ………. . Auf jeden Fall nicht dem Konsumenten, nicht den Händlern vor Ort, auch nicht dem Hersteller und der Österreichischen Staatskasse auch nicht. rnUnd das ist den Schützern der BWB und der Politik sehr wohl bewusst.rnOder checken die BWB und die Politiker des doch ned?? Denn jeden Mensch mit etwas Haus- Verstand ist klar, dass wenn die Hersteller keine Regelwerk für vernünftige Preisgestaltung haben wird der Größte mit der geringsten Steuerbelastung die besten Preise machen.rnNachhaltigkeit in Österreich. Fehlanzeige!!!rnIst aber eh egal.rnHauptsache ein paar Lobbyisten haben an Job, und unsere Politiker beschäftigen sich mit Neuwahlen.

  7. Ich verstehe die freie Marktwirtschaft nicht.

    Vertikale, Horizontale Absprachen hin und her, endlich ein Hersteller der schaut, das ein Händler auch überleben kann.
    Jeder darf verkaufen wie er will, ein Hersteller sollte sein Produkt auch nach seinen Wünschen oder Vorstellungen vertreiben dürfen.
    Machen das nicht Vorwerk, Kirby, Tupperware usw. auch so?
    Kein Kunde ist gezwungen ein Produkt zu kaufen.
    Was ist mit diesen Riesenverschleuderern die sich von der Steuer drücken, die brauchen keine Strafe zahlen? Irgendwie eigenartige Gesetze.

  8. Eine Farce des Konsumentenschutzes

    Eigentlich ist es traurig dass die Gesetzeslage so ist, dass eine Preispflege zwischen Hersteller und Händler nicht mehr möglich ist. Der EU Politik scheint nicht klar zu sein wieviel Menschen im Handel beschäftigt sind und dass diese Menschen Ihre Löhne nur erhalten können wenn der Handel auch eine gesunde Marge auf die Produkte hat.Niedrige Löhne und die Arbeitsbedingungen im Handel werden immer schlechter und keinen interessiert es. Es ist ein sehr kurzer Gedanke zu glauben, dass die niedrigen Preise im Internet ein Segen für die Konsumenten ist. Letztlich bleiben viele auf der Strecke.rn

  9. Kurzfristig gedachter Konsumentenschutz

    Die Idee den Konsumenten vor Preisabsprachen zu schützen geht langfristig betrachtet nach hinten los. Auf jeden Fall schädigt diese Rechtssprechung kleinere, lokale Märkte. Mindestpreise wären in vielen Segmenten sinnvoll!
    Denn nur die großen Händler können es sich leisten mit Margen im teils einstelligen Bereich zu agieren. Sie können das über die Menge abfedern. Genau das führt langfristig aber zum Aussterben des lokalen Fachhandels der sich das nicht leisten kann. Wenn man das weiterdenkt bleibt am Ende wieder nur ein marktbestimmender Händler über der überregional agiert.
    Diese Entwicklung findet bereits statt und ist auch für den Konsumenten schlecht.

  10. Wer ohne Schuld ist….

    Es soll ja auch Händler geben, die gerade zu Methoden an den Tag legen, die der Industrie fast keine andere Möglichkeit mehr übrig lassen. Wenn diverse unmoralische Wünsche und unübliche Vorteile im Einkauf nicht erfüllt werden, Wird mit Auslistung oder negativer Einflussnahme auf Mitglieder etc. etc. gedroht und tlw. auch umgesetzt. Traurig Traurig. So kommen beide Seiten nicht weiter. Obwohl maneinander doch gegenseitig brauchen und nutzen könnte.
    Wie auch immer. Die Strafe wird wohl Einzug in die nächste Preisliste finden.

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