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Metro Group: Die Spaltung ist besiegelt

Dominik Schebach | 12.07.2017 | |  Archiv
Geschafft: Mit der Eintragung ins Firmenregister ist die letzte Hürde zur Aufspaltung genommen. Geschafft: Mit der Eintragung ins Firmenregister ist die letzte Hürde zur Aufspaltung genommen.

Der Mutterkonzern von Media-Saturn, die Metro Group, hat ihr Ziel erreicht. Wie das Unternehmen heute mitteilte, hat das Amtsgericht Düsseldorf als zuständiges Registergericht heute, 12. Juli, die Aufspaltung des Konzerns in zwei Unternehmen – eines für den Lebensmittel-, eines für den Elektron-Handel – eingetragen. Die Spaltung ist damit wirksam. Noch anhängige Klagen gegen die Aufteilung gehen nun den Rechtsweg, können die Spaltung aber nicht weiter aufhalten.

Mit dem Eintrag in das Firmenregister hat der Plan zur Spaltung der Metro Group die letzte Hürde genommen. Bereits morgen, den 13. Juli, soll die neue Metro, die das Cash & Carry-Geschäft sowie die Real-Märkte umfasst, an die Börse. Ab diesem Zeitpunkt wird auch der Elektronikhändler Ceconomy rund um die Media-Saturn-Gruppe eigenständig gehandelt. Die Umbenennung des Elektrohandelsgruppe soll Mitte August erfolgen.

„In den vergangenen drei Jahren haben wir uns strategisch neu positioniert und sind daher gut auf die Unabhängigkeit vorbereitet. Wir haben MediaMarkt und Saturn erfolgreich zu den führenden Multichannel-Marken für Consumer Electronics in Europa entwickelt. Nun werden wir die künftige CECONOMY AG als breite Plattform für Marken, Konzepte und Unternehmen im Bereich Consumer Electronics aufstellen. Wir sind bereit für die Zukunft“, sagt Pieter Haas, Vorsitzender des Vorstands, der bereits als CEO des Unternehmens feststeht. „Wir werden weiter wachsen und die Digitalisierung und die Transformation im Handel vorantreiben. Wir wollen auch eine aktive Rolle in der europäischen Marktkonsolidierung spielen. Wir werden unsere Multichannel-Aktivitäten kontinuierlich ausbauen und unser Dienstleistungsangebot stetig erweitern. So vereinfachen wir das Leben der Konsumenten in der digitalen Welt.“

Konflikt geht weiter

Media-Saturn Minderheitseigentümer Erich Kellerhals, hat bereits angekündigt, dass er die Aufspaltung auf jeden Fall bekämpfen werde. Seiner Ansicht kam der Eintrag des Düsseldorfer Gerichts nicht rechtmäßig zustande. „Die Registerrichter müssen die Eintragung laut Gesetz ablehnen und die Benachteiligung von Vorzugsaktionären durch eine neue Kammer beim OLG Düsseldorf überprüfen lassen. Im Zweifel dem Europäischen Gerichtshof vorlegen. Eine verantwortliche Prüfung ist in einer so kurzen Zeit nicht möglich“, schreibt Kellerhals.

 

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