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Freitag, 3. Mai 2024
TÜV Rheinland rät zu bewusstem Umgang

Smarte Hausgeräte auf der IFA

Hausgeräte | Stefanie Bruckbauer | 23.08.2018 | |  Archiv

Auf der diesjährigen IFA wird das Thema Smart Home ganz groß getrommelt werden. In einer Aussendung äußert sich nun der TÜV Rheinland dazu. Der unabhängige Prüfdienstleister rät dabei zum bewussten Umgang.

Von der Ob internetfähige Küchenmaschinen oder smarter Wasserhahn, der per Sprachsteuerung auf den Milliliter genau Wasser abmisst – der Trend zum vernetzten Haushalt ist auch auf der diesjährigen IFA ungebrochen. Kein Wunder, setzen doch immer mehr Menschen in Sachen Hausarbeit auf smarte Helfer. „In vielen Fällen ist dieser Fortschritt praktisch und nützlich. Aber Nutzer sollten vor dem Kauf eines Gerätes oder dem Download einer Steuerungs-App unbedingt die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien lesen“, rät Uwe Wienand, zuständig für die Prüfung smarter Haushaltsgeräte beim TÜV Rheinland.

Geschlossenen vs. offene Systeme

Wie der TÜV Rheinland  anführt, gibt es grundsätzlich zwei verschiedene Varianten der vernetzten Hausgeräte: „Geschlossene (‚proprietäre’) Systeme funktionieren nur mit den Geräten eines Herstellers und werden über Funk und eigene Apps gesteuert. In offenen Systemen hingegen sind Geräte verschiedener Hersteller miteinander kompatibel und werden durch Sprachsteuerungsassistenten bzw. über eine Cloudlösung gesteuert. Die proprietären Geräte sind in Sachen Datenschutz eher unkritisch. Die offenen Systeme können aber schnell zu Datensammlern werden“, sagt Wienand, und führt ein Beispiel an: „Hobbyköche rufen über ihren Sprachassistenten regelmäßig Rezepte ab, bestellen die entsprechenden Zutaten online und bewerten das Gericht anschließend. So wissen die Hersteller schnell, wie viele Personen welchen Alters oder Geschlechts im Haushalt leben. Über die IP-Adresse lässt sich zudem herausfinden, wo die User sich befinden.“

„Geschönte Formulierungen“

Solche Daten sind kostbar – „nicht nur für die gezielte Platzierung von Werbung“, ergänzt Wienand. Auch die Hausgeräte-Hersteller würden die Informationen für neue Entwicklungen und Anpassungen nutzen. „In den Datenschutzbedingungen muss zum Beispiel vermerkt sein, ob die Daten nur für interne Zwecke verwendet oder an eine externe Gesellschaft weitergegeben werden. Im Zweifel sollten Verbraucher lieber nachfragen, bevor sie Datenschutz- oder Nutzungsbedingungen einfach schnell akzeptieren. Viele Texte sind geschönt formuliert, um wichtige Informationen darin zu verstecken“, so Wienand abschließend.

 

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