BMF: Die unveränderliche Steuernummer kommt
![Ab 2021 wird in Sachen Finanz für Unternehmen einiges einfacher. Ein erster Schritt wird mit der „unveränderlichen Steuernummer” bereits Anfang Juli gesetzt. Ab 2021 wird in Sachen Finanz für Unternehmen einiges einfacher. Ein erster Schritt wird mit der „unveränderlichen Steuernummer” bereits Anfang Juli gesetzt.](https://elektro.at/wp-content/uploads/2020/06/jcr_content-300x153.jpg)
„Die Einführung der unveränderlichen Steuernummer spart Zeit und organisatorischen Aufwand, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, als auch für die Finanzverwaltung“, so Finanzminister Gernot Blümel.
Bisher änderte sich die Steuernummer beim Wechsel der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit – bei Kundinnen und Kunden im privaten Bereich beispielsweise aufgrund einer Übersiedlung, bei Unternehmen wegen eines Ortswechsels der Geschäftsleitung. Bereits vorhandene Steuernummern werden daher mit 4. Juli 2020 „eingefroren“ und bleiben auch nach einem Finanzamtswechsel unverändert. Neue Kundinnen und Kunden erhalten ab diesem Zeitpunkt sofort eine unveränderliche 9-stellige Steuernummer.
Mit der Schaffung des neuen Behördenaufbaus zu einem Finanzamt für ganz Österreich ab 1. Jänner 2021 fällt auch die örtliche Zuständigkeit weg.
Weitere Erleichterungen für Unternehmen ab 1. Jänner 2021
Ändert sich für ein Unternehmen die sachliche Zuständigkeit und wechselt das Unternehmen vom Finanzamt Österreich ins Finanzamt für Großbetriebe, bleibt die Steuernummer ebenfalls gleich. Zudem wird das Unternehmen automatisch über die Änderung der sachlichen Zuständigkeit, also den Behördenwechsel, per Mitteilung informiert.
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